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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf vom 29. Juni 2007
3 Verordnung über Ethobeiträge
3.1 Ausgangslage
Mit Ethobeiträgen fördert der Bund die beiden Tierhaltungsprogramme "besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien" (RAUS). Aktuell ist jedes Programm in einer separaten EVD-Verordnung geregelt. Die Revision der beiden Verordnungen im Rahmen der AP 2011 zielt insbesondere darauf ab, diese Verordnungen zusammenzufassen und die Vorschriften soweit möglich zu harmonisieren und zu vereinfachen. Zudem hat sich beim Vollzug gezeigt, dass einige Bestimmungen präziser formuliert werden müssen. Das Anforderungsniveau bleibt dabei unverändert.
Im Rahmen der Revision sollten auch jene Bestimmungen gestrichen werden, welche in der neuen Tierschutzverordnung geregelt sind. Nachdem sich bei dieser Verordnung Verzögerungen ergeben und zur Zeit noch nicht klar ist, welche Vorschriften schliesslich in der neuen Tierschutzverordnung stehen werden, geht der vorliegende Entwurf der Ethobeitragsverordnung von den zur Zeit geltenden Tierschutzbestimmungen aus.
3.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Zur Vereinfachung werden die BTS- und die RAUS-Verordnung zur Ethobeitragsverordnung zusammengefasst. Die wichtigsten materiellen Änderungen:
• Das RAUS-Programm für Tiere der Rindviehgattung soll in eine Laufhof- und eine Weidevariante
unterteilt werden. Dadurch können sich neu auch Betriebsleiter, die ihre Kühe mit einer Totalmischration füttern oder mit einem Melkroboter melken, künftig am RAUS-Programm beteiligen. Zur Zeit sind sie ausgeschlossen, weil das Weiden seit der Einführung des RAUS-Programmes ein zentrales Element dieses Programms ist.
• Die heute auf vier verschiedene Tierkategorien aufgeteilten Kälber werden in einer Kategorie zu-
sammengefasst. Dadurch wird die Anzahl der "Tierkategorien der Rindergattung" von 10 auf 8 reduziert. Die Wasserbüffel werden den Tieren der Rindviehgattung gleichgestellt.
• Neu wird für Pferde ein BTS-Programm eingeführt. Weil die Gruppenhaltung von geschlechtsrei-
fen Hengsten problematisch ist, werden sie von den Ethoprogrammen ausgeklammert.
• Für Ziegenböcke und Jungziegen wird das BTS-Programm der gängigen Praxis angepasst, indem
auch die Haltung in Einflächen-Tiefstreuebuchten zugelassen wird.
• Die Tierkategorie "Zuchtschweine" wird in die drei Kategorien "nicht säugende Zuchtschweine und
Zuchteber, über halbjährig", "säugende Zuchtschweine" und "abgesetzte Ferkel" aufgeteilt. Dadurch kann beispielsweise ein Schweinezüchter künftig seine Galtsauen für RAUS-Beiträge anmelden, ohne dass die abgesetzten Ferkel und die säugenden Zuchtsauen die RAUS-
Anforderungen erfüllen müssen. Dies erleichtert zudem die Kontrolle von Betrieben, die im Rahmen einer arbeitsteiligen Ferkelproduktion zusammenarbeiten.
• Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Häufigkeit von Hautverletzungen an
den Gliedmassen von Schweinen signifikant reduziert werden kann, indem der Legebereich mit Stroh eingestreut wird. Zur Zeit wird an der Forschungsanstalt in Tänikon untersucht, ob Sägemehl bzw. Hobelspäne den gleichen Effekt bewirken. Wenn dies der Fall ist, werden die betreffenden Einstreumaterialien ins BTS-Programm aufgenommen.