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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Ethobeitragsverordnung
Bst. f Tiere der Schweinegattung
Im Zusammenhang mit der Aufteilung der derzeitigen Kategorie "Zuchtschweine" werden die Anforderungen überarbeitet. Für praktisch alle nicht säugenden Zuchtsauen im RAUS-Programm ergeben sich keine Änderungen. Für säugende Zuchtsauen und Ferkel, die aktuell zur Kategorie "Zuchtschweine" gehören, werden RAUS-Beiträge ausgerichtet, auch wenn die säugenden Zuchtsauen oder abgesetzten Ferkel nicht ins Freie gelassen werden. Dies ändert nun durch die Aufteilung: Neu werden nur noch RAUS-Beiträge ausgerichtet, wenn den Tieren Auslauf gewährt wird.
3.4 Auswirkungen
3.4.1 Bund
Es ist mit keiner personellen Auswirkung zu rechnen. Die in der Direktzahlungsverordnung festgelegten Ansätze je Grossvieheinheit sollen so angepasst werden, dass die Vorgaben des Zahlungsrahmens Direktzahlungen respektive der im Voranschlag 2008 und der Finanzplanung 2009-2011 geplanten Kredite eingehalten werden können. Die Anpassungen von EVD-Applikationen werden Kosten zur Folge haben, die im Rahmen der beim BLW eingestellten Mittel umgesetzt werden können.
3.4.2 Kantone
Es ist mit keiner personellen Auswirkung zu rechnen. Die Anpassung von EDV-Applikationen infolge Änderungen bei den Tierkategorien werden Kosten verursachen.
3.4.3 Volkswirtschaft
Durch die Anpassungen sind keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten.
3.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
3.6 Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage bilden Artikel 59 bis 61 der Direktzahlungsverordnung.