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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Dünger-Verordnung
passungen des Düngerrechts wird somit die Einfuhr, das Inverkehrbringen und den administrativen Aufwand vereinfachen und somit die Kosten reduzieren.
20.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Weltweit gibt es keine Bestimmungen, welche den gesamten Bereich der Dünger regelt. In gewissen Fällen sind die internationalen Bestimmungen bezüglich Chemikalien und Abfälle zu beachten. In der EG ist einzig der Bereich der Mineral- und Spurennährstoffdünger harmonisiert. Alle anderen Düngerarten sind allenfalls über entsprechendes nationales Recht der EG-Mitgliedländer geregelt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit denjenigen Bestimmungen der EG-Verordnung 2003/2003 zu den Mineral- und Spurennährstoffdüngern kompatibel, abgesehen vom bestehenden Cadmium-Grenzwert für Mineraldünger. Jedoch hat die Europäische Kommission die Zulässigkeit ähnlicher Cadmiumgrenzwerte in den drei Mitgliedstaaten Finnland, Schweden und Österreich im Januar 2006 ausdrücklich bestätigt.
20.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden insbesondere die Artikel 159a, 160 und 161 des LwG.