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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Dünger-Verordnung Anhörung
dbisorganisch-mineralische Dünger: Mischungen von organischen Düngern mit Mineraldünger und/oder mineralischen Bodenverbesserungsmitteln, die mindestens 10 Prozent organische Substanz enthalten, die ihrerseits bestehen aus:
– insgesamt mindestens 3 Prozent Makronährstoffe, oder
– insgesamt mindestens 0,005 Prozent von zwei oder mehreren Spurennährstoffen oder mindestens 0,01 Prozent von einem dieser Spurennährstoffe;
e. Dünger mit Spurennährstoffen: Dünger, die mindestens 0,01 Prozent von einem oder insgesamt mindestens 0,005 Prozent von mehreren Spurennährstoffen oder mindestens 3 Prozent eines nützlichen Nährstoffes (Natrium oder Silizium) enthalten;
j. sonstige Erzeugnisse pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs, welche der Pflanzenernährung dienen und nicht einer Definition dieser Verordnung entsprechen (z.B. Algenprodukte);
3 In dieser Verordnung bedeuten:
a. Inverkehrbringen: jede entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung eines Düngers;
b. Primärnährstoffe: die Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium;
a. Sekundärnährstoffe: die Elemente Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel;
b. Makronährstoffe: die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kalium, Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel;
c. Spurennährstoffe (Spurenelemente): die Elemente Bor, Kobalt, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink, die in geringen Mengen für das Pflanzenwachstum essenziell sind;
d. Düngertyp: Dünger mit einer gemeinsamen Typenbezeichnung;
e. Verpackung: verschliessbarer Behälter für Verwahrung, Schutz, Handhabung und Vermarktung von Düngern;
f. Loselieferung: Düngerlieferung ohne Verpackung im Sinne dieser Verordnung.
Art. 7 Abs. 1 Bst. h
1 Dünger der folgenden Düngerkategorien sind zum Inverkehrbringen zugelassen, wenn sie einem Düngertyp der Düngerliste entsprechen:
h. Kompostierungsmittel
Art. 8 Abs. 1 Bst. c
1 Düngertypen werden in die Düngerliste aufgenommen, wenn sie: