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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Dünger-Verordnung Anhörung
Anhang 2 (Art. 34)
Änderung bisherigen Rechts
Der Anhang 2.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 20055 wird wie folgt geändert:
Ziff. 2.1 Abs. 1 Einleitungssatz
1 Folgende Dünger dürfen nur abgegeben werden, wenn neben den Anforderungen nach der DüV auch jene nach der Ziffer 2.3 erfüllt sind.
Ziff. 2.2
aufgehoben
Ziff. 2.3.4 Abs. 1
1 Die Inhaberinnen von Anlagen nach Ziffer 2.3.1 Absatz 1 müssen nach den Weisungen des BLW die notwendigen Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Anhangs 1 der DüV6 erfüllt werden.
Ziff. 4 Abs. 2
Aufgehoben