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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Dünger-Verordnung Anhörung

Anhang 2 (Art. 34)

Änderung bisherigen Rechts

Der Anhang 2.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 20055 wird wie folgt geändert:

Ziff. 2.1 Abs. 1 Einleitungssatz

1 Folgende Dünger dürfen nur abgegeben werden, wenn neben den Anforderungen nach der DüV auch jene nach der Ziffer 2.3 erfüllt sind.

Ziff. 2.2

aufgehoben

Ziff. 2.3.4 Abs. 1

1 Die Inhaberinnen von Anlagen nach Ziffer 2.3.1 Absatz 1 müssen nach den Weisungen des BLW die notwendigen Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Anhangs 1 der DüV6 erfüllt werden.

Ziff. 4 Abs. 2

Aufgehoben

5 SR 814.81

6 SR 916.171