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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Ethobeitragsverordnung Anhörung
8 Die Anforderungen an den Aussenklimabereich legt Anhang 4 fest.
Art. 4 RAUS-Programm
1 Als Auslauf gilt der Aufenthalt auf einer Weide, in einem Laufhof oder in einem Aussenklimabereich (Nutzgeflügel).
2 Die weiteren Anforderungen an den Auslauf der einzelnen Tierkategorien legt Anhang 2 fest.
3 Von den Bestimmungen nach Anhang 2 kann abgewichen werden, soweit dies während der Geburtsphase sowie für kranke oder verletzte Tiere erforderlich ist.
4 Für jede Tierkategorie ist der Auslauf spätestens drei Tage danach in einem Auslaufjournal einzutragen. Die Erleichterungen bei der Journalführung regelt Anhang 2.
5 Die Anforderungen an Laufhof und Weide legt Anhang 3 fest. Die Anforderungen an den Aussenklimabereich legt Anhang 4 fest.
6 Der Liegebereich für die Raufutter verzehrenden Tiere und die Tiere der Schweinegattung darf weder Spalten noch Gitter oder andere Perforierungen aufweisen.
7 Für die Raufutter verzehrenden Tiere muss der Liegebereich mit ausreichender und geeigneter Einstreue versehen sein. Erhöhte Liegenischen für Ziegen müssen nicht eingestreut werden.
8 Die ganze den Tieren der Pferdegattung zugängliche Fläche im Stall-/Laufhofbereich darf keine Perforierungen aufweisen. Einzelne Abflussöffnungen sind zulässig.
9 In Ställen für Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne sowie Küken sind mindestens 20 Prozent der für die Tiere begehbaren Fläche nach Anhang 1 der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 19812 ausreichend einzustreuen.
10 In Ställen für Mastpoulets und Truten ist die ganze Bodenfläche ausreichend einzustreuen.
11 Für Mastpoulets werden RAUS-Beiträge nur dann ausgerichtet, wenn die Tiere während mindestens 56 Tagen gemästet werden.
Art. 5 Aufhebung bisherigen Rechts
Die folgenden Verordnungen werden aufgehoben:
1. Verordnung des EVD vom 7. Dezember 1998 über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme3;
2. Verordnung des EVD vom 7. Dezember 1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien4.
2 SR…
3 AS …
4 AS …