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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Ethobeitragsverordnung Anhörung
Art. 6 Übergangsbestimmungen
1 Wer für das Jahr 1999 fristgerecht ein Gesuch um Beiträge für die Haltung von Mastpoulets in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen eingereicht hat, muss die Vorschriften über die Lage der Öffnungen zum Aussenklimabereich nach Anhang 4 erst nach der nächsten wesentlichen baulichen Massnahme in diesem Bereich erfüllen.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
... November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz