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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Einleitung
Nr. Art der An- Verordnung Wichtigste Änderungen Seite passung SR-Nr.
18 Änderung Weinverordnung ¾ Vollzug von Artikel 63 LwG (natürliche Mindestzu-261
916.14 ckergehalte und Höchsterträge nach regionalen Pro-
duktionsbedingungen, AOC-Wein-Kriterien)
¾ Gemeinsame Ausführungsgrundsätze für die Weinlese- und die Weinhandelskontrolle.
¾ Integration der Weinhandelsverordnung
19 Änderung Pflanzenschutzmittel- ¾ Vollzug von Artikel 27b LwG: Aufhebung der Bestim-287
verordnung mung, nach der die Aufnahme patentgeschützter Pro-916.161 dukte in die rosa Liste nicht möglich ist;
¾ Meldepflicht für importierte Pflanzenschutzmittel zur Vervollständigung der Datenbank des Toxzentrums ZH;
¾ Möglichkeit der Festlegung bestimmter Auflagen in allgemeinen Verwendungsvorschriften.
20 Änderung Dünger-Verordnung ¾ Anpassung der Definitionen der Vergärungsprodukte293
916.171 ¾ Organische Dünger werden von den organisch-
mineralischen Düngern getrennt;
¾ Alle Grenzwerte werden zusammengezogen und vereinfacht;
¾ Allgemeine Anforderungen für die Herstellung von Düngern werden formuliert.
21 Änderung Düngerbuch- ¾ Befreiung mineralischer Bodenverbesserungsmittel311
Verordnung (EVD) von der Anmeldepflicht;
916.171.1 ¾ Harmonisierung der Kennzeichnung mit dem EG-
Recht;
¾ Streichung, Ergänzung oder neue Beschreibung von Düngertypen insbesondere organische und organischmineralische Dünger;
¾ Anpassung einiger Begriffe in der EVD-Verordnung über die biologische Landwirtschaft
22 Totalrevisi- Verordnung über die ¾ Erhöhung der Bundesbeiträge infolge des neuen Fi-397
on Tierzucht nanzausgleichs (NFA);
916.310 ¾ Befristung der Anerkennung von Zuchtorganisationen
auf 10 Jahre; bisher anerkannte Organisationen müssen bis spätestens Ende 2009 ein neues Gesuch um Anerkennung stellen;
¾ Zuchtbeiträge unter 30'000 Franken je Organisation werden neu ab 2009 nicht mehr ausgerichtet (Förderschwelle);
¾ Die Mitfinanzierung von internationalen Agrarforschungsprojekten über tiergenetische Ressourcen ist möglich.
23 Änderung Verordnung des BLW ¾ Definitionen für Hengstprüfungen;417
über die Gewährung von ¾ Regelung für die Prioritätenfolge bei Beitragskürzun-Beiträgen in der Tier- gen.
zucht
916.310.31
24 Änderung Schlachtviehverordnung ¾ Einführung der neutralen Qualitätseinstufung von ge-421
916.341 schlachteten Gitzi in kleinen Schlachtbetrieben der
Rand- und Bergregionen;
¾ Präzisierung der Definition "grosse Schlachtbetriebe" für die neutrale Qualitätseinstufung;
¾ Übermittlung der Daten der neutralen Qualitätseinstufung an eine zentrale Stelle
¾ Bestimmungen zum Verfahren bei Beschwerden gegen die neutrale Qualitätseinstufung
¾ Präzisierung der Definition "Berggebiet" im Zusammenhang mit Infrastrukturbeiträgen für öffentliche Märkte.