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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Einleitung

Nr. Art der An- Verordnung Wichtigste Änderungen Seite passung SR-Nr.

18 Änderung Weinverordnung ¾ Vollzug von Artikel 63 LwG (natürliche Mindestzu-261

916.14 ckergehalte und Höchsterträge nach regionalen Pro-

duktionsbedingungen, AOC-Wein-Kriterien)

¾ Gemeinsame Ausführungsgrundsätze für die Weinlese- und die Weinhandelskontrolle.

¾ Integration der Weinhandelsverordnung

19 Änderung Pflanzenschutzmittel- ¾ Vollzug von Artikel 27b LwG: Aufhebung der Bestim-287

verordnung mung, nach der die Aufnahme patentgeschützter Pro-916.161 dukte in die rosa Liste nicht möglich ist;

¾ Meldepflicht für importierte Pflanzenschutzmittel zur Vervollständigung der Datenbank des Toxzentrums ZH;

¾ Möglichkeit der Festlegung bestimmter Auflagen in allgemeinen Verwendungsvorschriften.

20 Änderung Dünger-Verordnung ¾ Anpassung der Definitionen der Vergärungsprodukte293

916.171 ¾ Organische Dünger werden von den organisch-

mineralischen Düngern getrennt;

¾ Alle Grenzwerte werden zusammengezogen und vereinfacht;

¾ Allgemeine Anforderungen für die Herstellung von Düngern werden formuliert.

21 Änderung Düngerbuch- ¾ Befreiung mineralischer Bodenverbesserungsmittel311

Verordnung (EVD) von der Anmeldepflicht;

916.171.1 ¾ Harmonisierung der Kennzeichnung mit dem EG-

Recht;

¾ Streichung, Ergänzung oder neue Beschreibung von Düngertypen insbesondere organische und organischmineralische Dünger;

¾ Anpassung einiger Begriffe in der EVD-Verordnung über die biologische Landwirtschaft

22 Totalrevisi- Verordnung über die ¾ Erhöhung der Bundesbeiträge infolge des neuen Fi-397

on Tierzucht nanzausgleichs (NFA);

916.310 ¾ Befristung der Anerkennung von Zuchtorganisationen

auf 10 Jahre; bisher anerkannte Organisationen müssen bis spätestens Ende 2009 ein neues Gesuch um Anerkennung stellen;

¾ Zuchtbeiträge unter 30'000 Franken je Organisation werden neu ab 2009 nicht mehr ausgerichtet (Förderschwelle);

¾ Die Mitfinanzierung von internationalen Agrarforschungsprojekten über tiergenetische Ressourcen ist möglich.

23 Änderung Verordnung des BLW ¾ Definitionen für Hengstprüfungen;417

über die Gewährung von ¾ Regelung für die Prioritätenfolge bei Beitragskürzun-Beiträgen in der Tier- gen.

zucht

916.310.31

24 Änderung Schlachtviehverordnung ¾ Einführung der neutralen Qualitätseinstufung von ge-421

916.341 schlachteten Gitzi in kleinen Schlachtbetrieben der

Rand- und Bergregionen;

¾ Präzisierung der Definition "grosse Schlachtbetriebe" für die neutrale Qualitätseinstufung;

¾ Übermittlung der Daten der neutralen Qualitätseinstufung an eine zentrale Stelle

¾ Bestimmungen zum Verfahren bei Beschwerden gegen die neutrale Qualitätseinstufung

¾ Präzisierung der Definition "Berggebiet" im Zusammenhang mit Infrastrukturbeiträgen für öffentliche Märkte.