Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Einleitung

1.1 Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die terroristische Bedrohung im neuen Jahrtausend

In den letzten Jahrzehnten hat sich der Terrorismus von einem politischideologischen Aktionismus hin zu einem religiös motivierten Fundamentalismus gewandelt, in dessen häufig diffusen Konzepten das Leben des Einzelnen, auch das der Terroristen, keine Bedeutung mehr besitzt. Die Terroristen von heute zielen absichtlich und mehrheitlich auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur (sog. „softtargets“) und haben Zugang zu modernen Technologien mit noch nie da gewesenem Zerstörungspotential. Nachvollziehbare politische Anliegen treten angesichts der grossen Opferzahlen in den Hintergrund. Zudem agieren sie nicht mehr nur in ihrem Heimatstaat, sondern sind auch über Landesgrenzen hinweg einsatzfähig.

Bereits vor den Attentaten vom 11. September 2001 in den USA war sich die internationale Gemeinschaft der Notwendigkeit bewusst, den Terrorismus zu bekämpfen. Die verstärkte Zunahme und die Wandlung der terroristischen Bedrohung haben seit Beginn des neuen Jahrtausends indes zu einer weiteren Sensibilisierung geführt: Die Staaten haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ihre Bevölkerung vor Terroranschlägen zu schützen. Die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus ist fester Bestandteil der bi- und multilateralen Beziehungen geworden.

Verschiedene internationale, zwischenstaatliche und nichtstaatliche Gremien setzen sich ebenfalls mit noch mehr Entschlossenheit gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung ein. Die UNO, die G8 und die G20, der Europarat, die OSZE und die EU, die IPU, aber auch private Organisationen wie z.B. die «Wolfsberg-Gruppe» im internationalen Finanzsektor tragen dazu bei, den Spielraum der Terroristen und ihrer Sympathisanten zu verringern.

1.2 Die Massnahmen der UNO zur Bekämpfung des Terrorismus

Aufgrund ihrer internationalen Bestimmung und ihrer Ideale von Frieden, Freiheit und Toleranz stellt die UNO den angemessenen Rahmen dar, um der Bekämpfung des Terrorismus eine weltweite Legitimität zu geben. Seit 1963 wurden durch die UNO-Generalversammlung bzw. durch die UNO-Sonderorganisationen insgesamt 16 Übereinkommen und Protokolle zur Bekämpfung spezifischer Begehungsformen des Terrorismus verabschiedet. Hierzu gehören auch die im Jahre 2005 verabschiedeten vier völkerrechtlichen Übereinkünfte der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit, deren Ratifikation bzw. Beitritt gemäss dem Erläuternden Bericht beantragt wird. In