Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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Ergänzung dieses seit den Sechzigerjahren verfolgten sogenannten „sektoriellen“ Ansatzes bei der Bekämpfung des Terrorismus wird im Rahmen der UNO-Generalversammlung seit einigen Jahren über ein umfassendes Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus verhandelt, welches eine von allen akzeptierte Definition des Terrorismus enthalten soll. Gestützt auf Empfehlungen des UNO-Generalsekretärs konnte die UNO-Generalversammlung am 8. September 2006 bereits eine Globale Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschieden, welche konkrete Bereiche identifiziert, die im Interesse einer effektiven Terrorismusbekämpfung von allen Staaten und internationalen Organisationen gemeinsam an die Hand zu nehmen sind. Als einer der wichtigsten Massnahmen zum Umsetzung der Strategie wird die Ratifizierung und Umsetzung der 16 Übereinkommen und Protokolle gegen den Terrorismus genannt.
Bereits nach den Anschlägen gegen die US-Botschaften in Nairobi und Dar es Salam im Jahre 1998, insbesondere aber nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat sich auch der UNO-Sicherheitsrat in verstärktem Masse mit der Terrorismusbekämpfung befasst. Durch die Annahme der Resolutionen 1267 (1999) und 1373 (2001), welche die Basis für die Einsetzung von Sanktions - und Anti-Terrorausschüssen (Al Qaida- und Taliban- Sanktionskomitee sowie das Komitee gegen den Terrorismus) bildeten, hat er ebenfalls ein politisches und rechtliches Instrumentarium geschaffen, das die Mitgliedstaaten auf der Basis von Kapitel VII der UNO-Charta verpflichtet, sich aktiv an der Bekämpfung des Terrorismus zu beteiligen. Mit Resolution 1540 (2004) hat er weiter eine Resolution verabschiedet, mit der Terroristen an der Erlangung von Massenvernichtungswaffen gehindert werden sollen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, alle Versuche nichtstaatlicher Akteure, an atomaren, biologischen und chemischen Waffen, ihre Trägersysteme oder entsprechende Materialien und Technologien zu gelangen oder diese für terroristische Zwecke einzusetzen, zu bekämpfen und hierfür die entsprechenden Gesetzesgrundlagen zu schaffen.1 In Resolution 1624 (2005) hat er die Staaten dringlich aufgerufen, den 16 Übereinkommen und Protokollen gegen den Terrorismus beizutreten und prioritär das Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu unterzeichnen.
1.3 Die 16 Übereinkommen und Protokolle der UNO gegen den Terrorismus
Seit 1963 haben die UNO und ihre Sonderorganisationen schrittweise ein normatives Instrumentarium errichtet, um spezifische Begehungsformen des Terrorismus zu bekämpfen. Bis anhin wurden wie bereits erwähnt 16 Übereinkommen und Protokolle verabschiedet, über deren Unterzeichnung und Ratifikation der UNO-Generalsekretär alljährlich einen Bericht veröffentlicht:
1 Die Schweiz hat dem Ausschuss, welcher vom Sicherheitsrat zur Überwachung der Umsetzung der Resolution 1540 geschaffen wurde, bisher zwei Berichte zur Umsetzung in der Schweiz eingereicht. Die Berichte können abgerufen werden unter: http://disarmament2.un.org/Committee1540/report.html