Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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Für die Schweiz sind bisher die zwölf erstgenannten Übereinkommen in Kraft getreten. Das Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen wurde am 14. September 2005 anlässlich des UNO-Millennium+5-Gipfels durch den schweizerischen Bundespräsidenten unterzeichnet.
1.4 Die Schweiz und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Obwohl die Schweiz bis heute vom internationalen Terrorismus weitgehend verschont geblieben ist, betrachtet sie dessen Bekämpfung seit langem als eines ihrer wichtigsten Anliegen. Sie setzt alle verfügbaren Mittel ein, um die finanzielle oder logistische Unterstützung terroristischer Gruppen von der Schweiz aus zu verhindern. Nicht zuletzt auch ihrer eigenen territorialen Sicherheit wegen sowie der Sicherheit von Schweizerinnen und Schweizern, welche im Ausland beispielsweise als Touristen (z.B. auf Kreuzfahrtschiffen) unterwegs oder beruflich tätig sind, arbeitet sie eng mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammen. Rechtsgrundlagen bilden primär internationale Übereinkommen bi- und multilateraler Natur sowie das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG).2
Die Schweiz setzt sich international prioritär für multilaterale Lösungen im Rahmen der UNO, des Europarates und der OSZE ein. Seit dem Beitritt zur UNO im Jahre 2002 kann sie in den Kommissionen der Generalversammlung ihre Interessen vollberechtigt wahrnehmen und wirkte namentlich aktiv an den Verhandlungen für das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen mit. Kraft ihrer Mitgliedschaft in der IAEO seit 1957 und der IMO seit 1958 war sie bereits an den Verhandlungen für das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial, das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und das Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, vertreten und wirkte auch bei der Ausarbeitung der Änderungsprotokolle aktiv mit.
1.5 Die Schweiz und die Ratifikation der vier Abkommen
1.5.1 Die Haltung der Bundesbehörden
Die vier völkerrechtlichen Instrumente dieser Vorlage gehören zum internationalen Kanon der UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus und sind Ausdruck des multilateralen Engagements der Staatengemeinschaft. Entsprechend der Bedeutung und der Priorität, welche die Schweiz multilateralen Massnahmen gegen den Terrorismus zumisst, hat sie ihren Abschluss in den Verhandlungen aktiv mitgetragen.