Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Der Bundesrat beschloss am 21. Dezember 2007, den Vorentwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) in die Vernehmlassung zu geben. Die Totalrevision wurde notwendig, da sich seit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes im Jahre 1974 viele Bedingungen verändert haben, die für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. März 2008.

Die Totalrevision des Epidemiengesetzes (EpG) soll die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verbessern und aktualisieren, damit Krankheitsausbrüche mit grosser Schadenswirkung für die öffentliche Gesundheit besser bewältigt werden können. Gleichzeitig sollen sich die neuen gesetzlichen Grundlagen an den Prinzipien der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Einzelnen orientieren und damit eine sinnvolle Krankheitsverhütung und eine effiziente Krankheitsbekämpfung ermöglichen.

Der Vorentwurf regelt die Aufgabenteilung und Kompetenzen der kantonalen Behörden und des Bundes und beschreibt die Verfahren bei der Anordnung von Massnahmen. Der Vollzug des Gesetzes bleibt bei den Kantonen, während dem Bund eine stärkere Führungs-, Koordinations- und Aufsichtsfunktion zukommt. Die Schaffung eines ständigen Koordinationsorgans und eines Krisenausschusses hat zum Ziel, die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu verstärken und für Krisen besser gewappnet zu sein.

Der Informationsaustausch, die Zusammenarbeit sowie die Harmonisierung der Massnahmen mit internationalen Partnern, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union, sollen im Gesetz verankert werden. Das revidierte EpG ermöglicht auch eine bessere Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO.

Der Vorentwurf wurde unter Federführung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erarbeitet. Neben Fachleuten des BAG beteiligten sich Vertreter und Vertreterinnen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK), der Kantonsärzteschaft sowie weitere Expertinnen und Experten aus dem Bereich der öffentlichen Gesundheit an der Totalrevision.

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

Das BAG hat 87 Stellungnahmen erhalten. 25 Kantone, 6 politische Parteien und 45 Organisationen haben geantwortet. Zusätzlich sind 11 Stellungnahmen von Organisationen und Privatpersonen eingegangen, die nicht angeschrieben wurden. Für die Vernehmlassung wurde ein Fragebogen mit 10 wichtigen Punkten aus der Totalrevision mit den Unterlagen versandt. 50 Vernehmlassungsteilnehmende haben diesen Fragebogen beantwortet und Kommentare angefügt.