Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 166Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Strassen AS 200_

Anhang (Art. 4)

Gebühren für besondere Dienstleistungen und Bewilligungen

Franken

1 Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Über-

masse und Übergewichte im grenzüberschreitenden Ver-

kehr (Art. 78 Abs. 2 und 79 Abs. 4 der Verkehrsregeln-

verordnung vom 13. Nov. 19625, VRV)

1.1 Für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten mit

einem Ausnahmefahrzeug oder mit unteilbarem Ladegut:

1.1.1 Bis zu einem Betriebsgewicht von 44 t oder einer Breite80

von 3 m oder einer Länge von 30 m 1.1.2 Bewilligung nach Ziffer 1.1.1 bis zu einem Betriebsgewicht80

von 50 t für eine grenzüberschreitende Transitfahrt ausschliesslich auf der Autobahn 1.1.3 Bei Mass- oder Gewichtsüberschreitungen in mehrfacher120

Hinsicht, jedoch innerhalb der in Ziffer 1.1.1 und 1.1.2 erwähnten Grenzen 1.1.4 Bewilligung nach Ziffer 1.1.1 bis zu einem Betriebsgewicht160

von 50 t für eine Importfahrt bis zum Zielkanton aus-

schliesslich auf der Autobahn

1.1.5 Über 44 t Betriebsgewicht oder 3 m Breite oder 30 m Länge

oder 4 m Höhe

Grundgebühr160

zusätzlich notwendige Abklärungen wie Streckenabklärun- nach gen Zeitaufwand

1.1.6 Bei Mass- oder Gewichtsüberschreitungen in mehrfacher

Hinsicht, sobald mindestens eine der in Ziffer 1.1.5

erwähnten Grenzen überschritten wird

Grundgebühr200

zusätzlich notwendige Abklärungen wie Streckenabklärun- nach gen Zeitaufwand 1.2 Dauerbewilligung400

2 Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Sonn-

tags- und Nachtfahrten im grenzüberschreitenden Verkehr

(Art. 92 Abs. 2 VRV)

5 SR 741.11

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