Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 166Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Strassen AS 200_
Anhang (Art. 4)
Gebühren für besondere Dienstleistungen und Bewilligungen
Franken
1 Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Über-
masse und Übergewichte im grenzüberschreitenden Ver-
kehr (Art. 78 Abs. 2 und 79 Abs. 4 der Verkehrsregeln-
verordnung vom 13. Nov. 19625, VRV)
1.1 Für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten mit
einem Ausnahmefahrzeug oder mit unteilbarem Ladegut:
1.1.1 Bis zu einem Betriebsgewicht von 44 t oder einer Breite80
von 3 m oder einer Länge von 30 m 1.1.2 Bewilligung nach Ziffer 1.1.1 bis zu einem Betriebsgewicht80
von 50 t für eine grenzüberschreitende Transitfahrt ausschliesslich auf der Autobahn 1.1.3 Bei Mass- oder Gewichtsüberschreitungen in mehrfacher120
Hinsicht, jedoch innerhalb der in Ziffer 1.1.1 und 1.1.2 erwähnten Grenzen 1.1.4 Bewilligung nach Ziffer 1.1.1 bis zu einem Betriebsgewicht160
von 50 t für eine Importfahrt bis zum Zielkanton aus-
schliesslich auf der Autobahn
1.1.5 Über 44 t Betriebsgewicht oder 3 m Breite oder 30 m Länge
oder 4 m Höhe
Grundgebühr160
zusätzlich notwendige Abklärungen wie Streckenabklärun- nach gen Zeitaufwand
1.1.6 Bei Mass- oder Gewichtsüberschreitungen in mehrfacher
Hinsicht, sobald mindestens eine der in Ziffer 1.1.5
erwähnten Grenzen überschritten wird
Grundgebühr200
zusätzlich notwendige Abklärungen wie Streckenabklärun- nach gen Zeitaufwand 1.2 Dauerbewilligung400
2 Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Sonn-
tags- und Nachtfahrten im grenzüberschreitenden Verkehr
(Art. 92 Abs. 2 VRV)
5 SR 741.11
4
Page 166 of 241