AHVV Vorlage Bericht
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 8 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
die ordentlichen oder die erstreckten Fristen ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so wird der auszurichtende Beitrag bei einer Verspätung bis zu einem Monat um einen Fünftel und für jeden weiteren Monat um einen weiteren Fünftel gekürzt.
4 Das Bundesamt prüft die Unterlagen und setzt die auszuzahlenden Beiträge fest. Es kann mit dem Leistungsvertragspartner Akonto-Zahlungen vereinbaren.
5 (neu) Die Organisation ist verpflichtet, dem Bundesamt jederzeit über die Verwendung der Beiträge Aufschluss zu erteilen und den Kontrollorganen Einsicht in die Kostenrechnung zu gewähren.
II
Schlussbestimmung der Änderung vom ….
Artikel 222-225 finden nur Anwendung auf die nach Inkrafttreten dieser Änderung beginnenden Aus- und Weiterbildungen.
III
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz