Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten

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6 Anhang, Änderung bisherigen Rechts

6.1 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht:

6.1.1 Allgemeine Bemerkungen

Wegen der Aufweichung des Trennungsgrundsatzes im E-REG befürchtet TG eine Aushöhlung des BGBB.

Die KPK bemängelt die mangelnde Abstimmung zwischen dem E-REG im Bereich der Landumlegung und dem BGBB. err und GdePräsSG möchten die Voraussetzungen schaffen, damit die öffentliche Hand Land in der Kulturlandzone erwerben kann.

Der VSLG schliesslicht erachtet das BGBB als überholt und fordert dessen integrale Aufhebung.

6.1.2 Art. 62 Bst. d

NW erachtet diese Änderung als überflüssig, da Grundstücke in Bauzonen – und davon handelt Art. 47 E-REG – dem BGBB ohnehin nicht unterstehen.

6.1.3 Art. 64 Abs. 1 Bst. b

Zu dieser Bestimmung wird eine Verdeutlichung vorgeschlagen (vogelwarte).

6.2 Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz

6.2.1 Allgemeine Bemerkungen

Während SGS den vorgeschlagenen Änderungen im NHG zustimmt, lehnen andere Vernehmlasser sie ab (bauenschweiz, KGL, SMU, VSEI).

6.2.2 Art. 2 Abs. 1 Bst. b

Während drei Vernehmlasser dieser Anpassung zustimmen (ENHK, Metropole, vogelwarte), verlangen deren fünf ihre Streichung (sgv; FSKB, KSE, SAB, SNP), von Metropole und WSL wird sie kritisch beurteilt (Widerspruch zu Art. 62 Abs. 4 E-REG). Die ENHK beantragt eine Ergänzung.

6.3 Abschnittstitel vor Art. 24f

6.3.1 Art. 24f (neu)

Metropole stimmt dieser Bestimmung ausdrücklich zu.

6.4 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

Einige Vernehmlasser beantragen Streichung dieser Anpassung (sgv; bauenschweiz, HEV, KGL, SMU, VSEI). BE beurteilt die Möglichkeit, die Planungsmehrwerte der Grundstückgewinnsteuer zu unterstellen, kritisch.

6.5 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983

Während einige Vernehmlasser dem neu vorgeschlagenen Artikel 5a zustimmen (SAB; SGS, SGCI, vogelwarte, Winterthur, Zürich), beantragen der sgv und die GdePräsSG dessen Streichung. err begrüsst die Koordinationsbestimmung im USG, möchte aber das Primat der Raumplanung festgeschrieben wissen. Einige Vernehmlasser beantragen, Absatz 2 integral zu streichen (FSKB, KSE, SNP). Zudem beantragen sie die Streichung des Hinweises auf die Frühzeitigkeit und Stufengerechtigkeit in Absatz 1.

GE beantragt eine Verdeutlichung in Absatz 2 und einige Vernehmlasser schlagen eine neue Bestimmung vor, der die Idee einer ganzheitlichen räumlichen Betrachtung zugrunde liegt (sgv; bauenschweiz, KGL, SMU, VSEI).