Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 9 Seiten
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tematisch überprüft und ergänzt werden, um die Akzeptanz des Abkommens in der Gesamtbevölkerung zu sichern.
Die sonstigen Organisationen stellen sich grundsätzlich hinter die Weiterführung des FZA. Bisweilen wird diese Unterstützung aber von Bedingungen abhängig gemacht, oder aber es wird auf spezifische Anliegen hingewiesen:
Die Stadt Lausanne spricht sich für eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsbedingungen, speziell bei Entsendungen in die Schweiz, aus. Der Bund soll sich (u.a.) finanziell mehr engagieren und ein Augenmerk auf die effiziente Koordination legen.
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Arbeitgeberverband Schweizerische Metall-Union (SMU), HandelSchweiz (VSIG) sowie die Dachorganisation der kleinen und mittleren Unternehmen KMU lehnen eine Verstärkung der FLAM ab. Letztgenannte Dachorganisation weist zudem auf bisweilen auftretende Probleme bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung hin. Zudem befürchtet sie, dass mit der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG im Bereich der Diplomanerkennung in gewissen Handwerksbranchen das Qualifikationsniveau sinken würde. Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband teilt diese Bedenken und verweist zudem auf erhebliche Schwierigkeiten im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung mit Deutschland.
Der Verband der Personaldienstleister der Schweiz (swissstaffing) stellt sich ebenfalls klar gegen eine Verstärkung der FLAM. Er fordert zudem die Bereitstellung aller Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Lohn- und Arbeitszeitvorschriften durch die Behörden.
Die Unia schliesst sich weitgehend der Stellungnahme des SGB an. Sie macht zudem ihre Unterstützung der Weiterführung (und der Ausdehnung) des FZA davon abhängig, dass der vertragslose Zustand im Baugewerbe in nächster Zeit ein Ende findet. Die Forderungen der Gewerkschaft Syna sind weitgehend identisch mit denjenigen von Travail.Suisse. Schliesslich spricht sich auch die Hotel & Gastro Union für eine Verstärkung der Kontrollen und Verschärfung der Sanktionen im Rahmen der FLAM aus.
Die Spitäler der Schweiz (H+) weisen darauf hin, dass das FZA für Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen essentiell sei. Der Versorgungsauftrag könnte ohne FZA nicht mehr wahrgenommen werden. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) teilt grundsätzlich diese Ansicht. Er vertritt zudem die Meinung, dass die FLAM vermehrt auf Gesundheitsbereich ausgedehnt werden müssen. Es komme zu massiven Verletzungen der arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere im ärztlichen Bereich. Die grosse Zuwanderung aus der EU spiele hierbei eine nicht unwesentliche Rolle.
Der Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) verweist darauf, dass mindestens in der Agglomeration Zürich sowie in der Region Arc lémanique die Nachfrage nach Wohnungen dermassen gestiegen sei, dass die Mieten stark angestiegen seien und trotz einem in den letzten Jahren etwas anziehenden Wohnungsbau zuwenig neue (vor allem preisgünstige) Wohnungen auf den Markt kämen. Aus diesem Grund schlägt er im Sinne von flankierenden Massnahmen die Reaktivierung und den Ausbau der Wohnbauförderung und mietrechtliche Massnahmen vor. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) stellt sich klar gegen flankierende Massnahmen im Wohnungsmarkt. Seiner Ansicht nach befindet sich der schweizerische Wohnungs- und Immobilienmarkt - trotz der Zuwanderung aufgrund des FZA- in einer derzeit (noch) robusten Verfassung in allen Wohnungspreissegmenten.
Die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) sieht keine Alternative zur Weiterführung des FZA. Sie bemängelt aber, dass sich der Bund auf die Darstellung der Situation bei der Zuwanderung von Erwerbstätigen beschränkt hat und ist der Ansicht, dass die negativen Begleiterscheinungen mehr berücksichtigt werden müssten. Schliesslich erachtet