Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 9 Seiten

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4. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und anderen interessierten Organisationen

Die Dachverbände der Unternehmens- und Arbeitgeberseite sowie der Schweizerische Bauernverband (SBV) sprechen sich mit Nachdruck für die Weiterführung des FZA aus. Dabei wird auf die fundamentale Bedeutung des Abkommens für die schweizerische Wirtschaft (Rekrutierung, Projektrealisierung in der EU mittels erleichterter Entsendung), seine Stellung als tragendes Element des bilateralen Weges und die positiven Erfahrungen verwiesen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) widerspricht zudem der von FZA-Gegnern geäusserten Idee, die Schweiz könne ihre Interessen mit autonomen Zugangsregeln bewahren. Ein einseitiges Zugangsregime bringe mehr Aufwand und Unsicherheit (u.a. fehlende Koordination der Sozialversicherungen und Diplomanerkennung), wodurch die Schweiz als Arbeitsplatz an Attraktivität verlieren würde. Zudem wäre der Zugang schweizerischer Arbeitskräfte zum EU-Arbeitsmarkt nicht mehr sichergestellt. In Bezug auf die FLAM sprechen sich Economiesuisse, der SAV sowie der SBV explizit gegen zusätzliche Massnahmen aus, sind jedoch bereit, eine Verbesserung der Umsetzung zu prüfen. Die beiden erstgenannten Verbände äussern sich zudem gegen eine Verknüpfung der Vorlage mit anderen europapolitischen Dossiers bzw. hängigen Fragen. In Bezug auf die Koordination der Sozialversicherungssysteme plädiert der SAV dafür, den Wechsel von der Verordnung 1408/71 zur Verordnung 883/2004 mit grösster Sorgfalt zu prüfen. Schliesslich weist der SAV darauf hin, dass die in den Vernehmlassungserläuterungen erwähnten Probleme (insbesondere administrative Behinderungen) im Bereich des Dienstleistungsexports von verschiedenen Mitgliedverbänden bestätigt wurden.

Der Dachverband der Arbeitnehmenden (Travail.Suisse) erachtet die Weiterführung des FZA grundsätzlich als einen logischen und konsequenten Schritt zur Sicherung stabiler Beziehungen mit der EU. Allerdings teilt er die vom Bundesrat (sowie der Unternehmens- bzw. Arbeitgeberseite) präsentierte, positive Einschätzung der bisherigen Erfahrungen mit dem FZA nur partiell. Der Druck auf die Löhne sei gross, was sich in der - trotz starkem Wirtschaftswachstum - stagnierenden Lohnentwicklung widerspiegle. Zudem gehe die steigende Zahl der Grenzgänger im Tessin und der Genferseeregion einher mit einem nur langsamen Rückgang der Arbeitslosenquote. Schliesslich gebe es im Bereich der FLAM Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde fordert er im Zusammenhang mit der Weiterführung des FZA Folgendes:

a) Die Anwendung der Ventilklausel ist ernsthaft zu prüfen und wenn nötig anzuwenden. b) Die FLAM sind zu vervollständigen. Gefordert werden u.a. eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen, eine Verschärfung der Sanktionen, die Übernahme der Kontrollkosten bei Schweizer Arbeitgebern durch den Bund, die Einführung der Solidarhaftung von Erstunternehmern, die obligatorische vorgängige Meldung der Löhne bei Entsendungen sowie ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag für den Bau. c) Die Weiterführung des FZA und die Anpassung der FLAM sind zu verknüpfen und vor der Erweiterung des FZA auf Rumänien und Bulgarien zur Abstimmung zu bringen. Travail.Suisse knüpft die Unterstützung der Vorlage explizit an eine Verstärkung der FLAM. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zur Weiterführung des FZA nicht explizit Stellung. Er macht die Verstärkung der FLAM zur Bedingung für seine Unerstützung der Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien (siehe hierzu den separaten Vernehmlassungsbericht).

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking) unterstützt die Weiterführung des FZA. Als Hauptgründe gibt auch sie den wirtschaftlichen Nutzen sowie seine Bedeutung für den bilateralen Weg an. Letzteren erachtet die Vereinigung als die einzige mögliche Kooperationsform mit der EU.

Der Kaufmännische Verband Schweiz erachtet die Weiterführung als unabdingbar, um die geregelte Beteiligung am europäischen Binnenmarkt zu sichern. Auch attestiert er, dass sich das FZA im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich bisher nicht oder kaum negativ ausgewirkt habe. Gleichwohl fordert er, dass die FLAM in Bezug auf ihre Wirksamkeit sys-