Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 9 Seiten
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haltenen Zulassungsbedingungen (Vorliegen eines Arbeitsvertrags, Nachweis genügender finanzieller Mittel etc.) zurück.
Die SP wertet die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA als eine Erfolgsgeschichte und spricht sich deshalb für die Weiterführung des Abkommens aus. Allerdings knüpft sie ihre Unterstützung an die Bedingung, dass die FLAM verstärkt werden. Die Anzahl der Kontrollen sollen deutlich erhöht, die Sanktionen verschärft und Lücken in der Meldepflicht und dem Meldesystem geschlossen werden. Auch soll die Umsetzung des Schwarzarbeitsgesetzes regelmässig evaluiert werden. Die SP lädt den Bundesrat zudem ein, die Auswirkungen des FZA auf den Wohnungsmarkt abzuschätzen und gegebenenfalls gezielte flankierende Massnahmen vorzuschlagen. Schliesslich fordert die SP, den Zeitplan so anzusetzen, dass zuerst über die Optimierung der FLAM entschieden, und erst anschliessend der Entscheid über die Weiterführung (und Ausdehnung) des FZA gefällt wird (konkret: Herbstsession 08). Weiterführung und Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien seien in einem einzigen Bundesbeschluss zu beschliessen. Eine Anrufung der Ventilklausel per 1. Juni 2008 gegenüber den Staaten der EU-15 für die Wirtschaft wäre schädlich und könnte zudem falsche politische Signale setzen. Entsprechend fordert sie den Bundesrat auf, vorerst auf einen Gebrauch der Klausel zu verzichten.
Für die CSP ist die Weiterführung des FZA sowie der Bilateralen I insgesamt ein logischer und konsequenter Schritt zur Sicherung stabiler Beziehungen mit der EU. Auch sie knüpft die Unterstützung der Vorlage allerdings an gewisse Bedingungen: Die FLAM seien zu vervollständigen und die Anwendung der Ventilklausel ernsthaft zu prüfen und wenn nötig anzuwenden. Schliesslich sei die Weiterführung des FZA mit der Anpassung der FLAM zu verknüpfen und vor der Erweiterungsvorlage zur Abstimmung zu bringen.
Die GP verzichtete auf eine Stellungnahme zur Weiterführung des FZA (zur Ausdehnungsvorlage siehe den separaten Vernehmlassungsbericht).
Die SVP anerkennt, dass das FZA der Schweizer Wirtschaft während der Hochkonjunktur gewisse Vorteile gebracht hat, indem insbesondere eine Erhöhung des Lohnniveaus verhindert und dadurch die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen gewahrt werden konnte. Sie erachtet aber die Einschätzung der Erfahrungen mit dem FZA durch den Bundesrat als einseitig bzw. geschönt. In ihrer Meinung reicht die erst fünfjährige Anwendung des Abkommens nicht aus, um generell von "guten Erfahrungen" sprechen zu können. Die SVP fordert schliesslich, dass die Vorlage angesichts der Tragweite des Entscheids dem obligatorischen Referendum unterstellt wird.
Die AUNS äussert sich kritisch zur Weiterführung des FZA, da sie die schweizerische Souveränität in heiklen Bereichen tangiert sieht. Sie erachtet es als möglich, die Rekrutierung von Arbeitskräften aus der EU im Rahmen eines Kontingentierungssystems zufriedenstellend zu regeln. Die AUNS geht zudem im Falle einer Rezession von unabsehbaren Risiken für die Sozialwerke und einer zusätzlichen Erhöhung der Arbeitslosenquote schweizerischer Staatsangehöriger aus. Sie ist zudem gegen eine Verstärkung der FLAM und behält sich vor, das Referendum gegen die Weiterführung zu ergreifen bzw. ein solches zu unterstützen.
Die EDU lehnt die Weiterführung des FZA in der vorliegenden Form ab. Eine Weiterführung kommt für sie nur in Frage, wenn das Abkommen korrigiert (d.h. neu verhandelt) wird. Gefordert werden eine Befristung auf maximal zehn Jahre, einen Rechtsanspruch der Schweiz, jederzeit Einwanderungsbeschränkungen zu beschliessen, eine Ausklammerung des Immobilienbereichs aus dem FZA inklusive allfälliger Verschärfung der Lex Koller sowie ein Verzicht auf die Übernahme der "Unionsbürger-Richtlinie" 2004/38/EG.