Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 9 Seiten

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Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit

Vernehmlassungsergebnisse

1. Allgemeines

Am 23. Januar 2008 wurde das Vernehmlassungsverfahren über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (FZA) eröffnet. Das schriftlich durchgeführte Verfahren dauerte bis am 27. Februar 2008. Im Rahmen der Vernehmlassung äusserten sich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), einzelne Kantonsregierungen und Städte, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere am FZA interessierte Organisationen.

Die wichtigsten Resultate lassen sich folgendermassen zusammenfassen:

• Die Vernehmlasser äussern sich grossmehrheitlich und unter Verweis auf die wirtschaft-

liche und europapolitische Bedeutung des FZA positiv zur Weiterführung des Abkommens. Sie erachten die Weiterführung als wichtige Bedingung für die erfolgreiche Fortsetzung des bilateren Weges.

• Gewisse Vernehmlassungsteilnehmer des linken und des rechten politischen Spektrums

teilen die positive Erfahrungsbilanz des Bundesrates in Bezug auf das Abkommen nur partiell.

• Zwei Parteien (SP, CSP) sowie mehrere Gewerkschaften machen ihre Unterstützung der

Vorlage von einer Verstärkung der Flankierenden Massnahmen (FLAM) abhängig. Auch etliche der übrigen Vernehmlasser erachten eine Verstärkung der Massnahmen als wünschenswert. Drei Parteien (SVP, AUNS, EDU) verlangen ein obligatorisches Referendum, bzw. behalten sich das Ergreifen des fakultativen Referendums vor. Verschiedene Vernehmlasser der politischen Mitte und der Rechten sowie die KdK sprechen sich zudem explizit gegen eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Weiterführung des FZA aus.

2. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens in den Kantonen

Die KdK und sämtliche Kantone wurden in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen. Die KdK hat eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Diese wird von allen Kantonsregierungen unterstützt.1 Die Kantone Genf, Tessin, Aargau und Schaffhausen äusserten sich ergänzend separat.

Die KdK spricht sich vorbehaltlos für die Weiterführung des Abkommens aus. Sie wertet die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA als eindeutig positiv. So habe sich die Zuwanderung erwartungsgemäss und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt. Das Abkommen eröffne für Schweizer Unternehmen, Arbeitnehmende, Selbständige, Studierende sowie Rentner/innen zahlreiche Chancen und verbessere die rechtliche Stellung von bereits in der EU ansässigen schweizerischen Staatsangehörigen. Die Kantonsregierungen erachten das

1 Die Stellungnahme der KdK wird anlässlich der Plenarversammlung vom 20. März 2008 durch die Kantonsregierungen offiziell verabschiedet. Um die bundesinternen Arbeiten fortführen zu können, hat die KdK der Bundesverwaltung den Entwurf der Stellungnahme sowie das Ergebnis der internen Konsultation bei den Kantonsregierungen bereits vorgängig zugestellt.