Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 9 Seiten
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FZA als das wichtigste mit der EU abgeschlossene Abkommen und unterstreichen seine Bedeutung für das gesamte bilaterale Vertragsnetz, insbesondere die anderen Abkommen der Bilateralen I (Guillotineklausel) sowie die Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen. Die Umsetzung der letztgenannten Verträge würde ohne FZA schwierig bis unmöglich.
In Bezug auf die FLAM sind die Kantone bereit, Optimierungen in der Umsetzung und im Vollzug zu prüfen. Hingegen sehen sie keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Massnahmen.
Im Hinblick auf ein allfälliges Referendum scheint den Kantonen eine sachliche und transparente Information der Bevölkerung seitens der kantonalen und eidgenössischen Behörden zentral. Schliesslich unterstützen sie die Absicht des Bundesrates, das parlamentarische Genehmigungsverfahren zeitlich mit jenem zur Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien zusammenzulegen.
Der Kanton Tessin weist darauf hin, dass er seit Inkrafttreten des FZA ebenfalls vom Abkommen profitieren konnte, allerdings aufgrund seiner geographischen Lage einem starken Druck sowohl betreffend die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt als auch auf das Lohnniveau ausgesetzt sei. Vor diesem Hintergrund legt er besonderen Wert auf die FLAM, welche in erster Linie durch den Bund finanziert werden sollten. Die Anwendung der im Basisabkommen vorgesehenen speziellen Ventilklausel sollte kritisch geprüft werden, zumal diese administrativen Mehraufwand mit sich bringen würde. In Bezug auf Italien und die Diplomanerkennung wird auf einzelne Problemfälle im Gesundheitsbereich hingewiesen. Die Kantone Aargau und Schaffhausen sprechen sich für eine Weiterführung des FZA aus, ebenso der Kanton Genf, der die sozioökonomische Bedeutung des Abkommens für die Schweiz und den Kanton Genf als Grenzkanton im Besonderen unterstreicht.
3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bei den politischen Parteien
In der Meinung der CVP kommt die Weiterführung des FZA einem Bekenntnis zum bilateralen Weg gleich, der von der Schweizer Bevölkerung in den letzten Jahren in mehreren Abstimmungen bestätigt wurde. Sie wertet die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA als ausserordentlich positiv und ist der Meinung, dass sich das Regelwerk der FLAM bewährt hat. Sie sieht entsprechend keinen Bedarf für zusätzliche Regelungen im FLAM-Bereich, unterstützt aber eine Optimierung der Umsetzung (Harmonisierung der kantonalen Vorgaben, Abkehr von Verwarnungen hin zu Bussen, deutliche Erhöhung der Kontrollen in Risikobranchen und -gebieten).
Die FDP spricht sich entschieden für eine Weiterführung des FZA aus. In ihrer Meinung stellt es zusammen mit dem Freihandelsabkommen den wirtschaftlich wichtigstes Vertrag mit der EU dar und hat massgeblich dazu beigetragen, das dass Wirtschaftswachstum in der Schweiz erstmals nicht durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gebremst wurde. Zudem hat es zu einer Verlagerung der Einwanderung von Drittstaats- zu EU-Angehörigen geführt, was der von der FDP unterstützten Migrationspolitik entspricht. Schliesslich hat es zu einer tiefen Teuerungsrate beigetragen. Die Erfahrungen mit dem FZA sind als gut zu werten. Die diversen Befürchtungen (Lohndumping, Masseneinwanderung) haben sich nicht bewahrheitet. Eine Nichtverlängerung wäre nicht zuletzt wegen der Guillotineklausel wirtschafts- und europapolitisch unverantwortlich.
Die LPS befürwortet die Weiterführung des FZA und stellt diese in den grösseren europapolitischen Kontext. Die Partei unterstützt seit Jahren eine möglichst enge Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU und zieht in Bezug auf die bilateralen Verträge generell, im Speziellen auch betreffend das FZA, eine positive Bilanz. Wie die einschlägigen Analysen des Bundes zeigen, haben sich die Befürchtungen betreffend Massenzuwanderung, "Sozialhilfetourismus", Lohndruck und Verdrängung schweizerischer Arbeitskräfte nicht bewahrheitet. Die LPS führt dies insbesondere auf die gute Konjunktur und die in den Freizügigkeitsregeln ent-