Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausganslage
Mit Beschluss vom 6. Juni 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Sport (BASPO) publiziert. Die Adressaten1 der Vernehmlassung wurden dahingehend informiert. Am 24. Juni 2008 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt publiziert2. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 30. September 2008. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hatte das BASPO im Verlauf des Monats August dahingehend orientiert, dass ihre Vernehmlassung erst Ende Oktober 2008 eingereicht werde, da erst auf diesen Termin hin eine Plenarversammlung geplant sei. Die meisten Kantone hatten sich diesem Vorgehen angeschlossen.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
21 Vorbemerkungen 211 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Eidgenössische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren sowie die
Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, das Schweizerische Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, acht Dachverbände der Wirtschaft sowie 63 weitere Organisationen vor allem aus dem Bildungs- und dem Sportbereich begrüsst. Alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf, die beiden kantonalen Konferenzen, sieben Parteien, die Dachverbände der Städte und Gemeinden, 5 Dachverbände der Wirtschaft, sowie 66 weitere Organisationen und eine Privatperson haben Stellungnahmen eingereicht3.
Verschiedene Vernehmlassende beschränken sich auf Stellungnahmen zu ausgewählten Sachbereiche, von denen sie besonders betroffen sind, etliche verweisen auf die Antworten anderer Teilnehmer.
212 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht
Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 4.2) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.
Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in drei Kategorien (Kantone inkl. EDK, politische Parteien und weitere Organisationen) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie entspricht in der Regel dem postalischen Eingang der Vernehmlassungen und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
22 Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport 221 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage
Ausnahmslos alle Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Stossrichtung des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs. Grundsätzliche Hinweise der einzelnen Vernehmlassenden finden sich nachstehend zusammengefasst.
Kantone:
Für die EDK und etliche weitere Kantone (JU, AI, UR, OW, VS, BE, FR, NE und AR) ist eine klare und einfache Kompetenzregelung zwischen Bund, Kantonen und Verbänden zentral. Da-
1 Vgl. Liste in Anhang 4.1
2 BBl 2008 5360.
3 Vgl. Liste in Anhang 4.2