Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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bei dürfe inhaltliche Verantwortung nicht von der finanziellen Verantwortung entkoppelt werden. Mit der Annahme der neuen Bildungsverfassungsartikel (Art. 61ff BV) habe sich zudem die Ausgangslage für bildungspolitische Zuständigkeiten verändert. Dem müsse das Gesetz besser Rechnung tragen. Generell wird zudem festgehalten, dass das breite, dem sportpolitischen Konzept des Bundesrates zugrunde liegende Verständnis des Sports sowohl im Gesetz wie auch im erläuternden Bericht zu kurz kommen. Gemäss TG wird der Entwurf dem Subsidiaritätsprinzip noch zu wenig gerecht.
Nach AG, BS, SO, ZH, LU, BL, TI, SH, NW, GR, ZG, SZ und SG ist die Revision der bisherigen Grundlagen angebracht. Es wird begrüsst, dass im Gesetz von einem modernen Sportbegriff ausgegangen wird und sämtliche Akteure im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung einbezogen werden sollen. Die Wirkungsziele werden als sinnvoll erachtet und begrüsst. Schliesslich wird festgestellt, dass dem Programm J+S als Sportförderungsmassnahme des Bundes das grösste Gewicht zukomme. Die Reichweite und damit auch die Breitenwirkung von J+S sei wesentlich grösser als bei sämtlichen anderen im Gesetz geregelten Förderungsbereichen. LU weist darauf hin, dass dem Aspekt der Bewegung nicht ausreichend Rechnung getragen werde. NE attestiert dem Gesetz insgesamt eine klare und präzise Regelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Sportverbänden.
Nach TI sollte im Titel des Gesetzes die Förderung des Schulsports angesprochen werden. Im Weiteren sei es wünschenswert, wenn auf Verordnungsstufe eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und weiteren Institutionen betreffend Inhalte und Finanzierung verankert werde.
OW begrüsst die Bestimmung über die Förderung des Leistungssports.
SZ erachtet es als zentral, dass die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Bundesstellen (namentlich BASPO und BAG) verankert und verstärkt wird.
VD bedauert die Wahl von verhältnismässig offenen Formulierungen. Das führe dazu, dass erst mit der Schaffung von Verordnungsrecht Klarheit über die effektiven Auswirkungen auf die Kantone bestehe. Es sei deshalb auch schwierig, bereits im Vernehmlassungsverfahren definitiv Stellung zu nehmen. Im Übrigen sei die Tendenz festzustellen, dass der Bund zunehmend Aufgaben an die Kantone übertrage, indem er neue Produkte entwickle, die von den Kantonen mitgetragen werden müssten.
Parteien:
Generell werden die Leistungen des Sports, sein Facettenreichtum und der Nutzen für die Gesellschaft (auch des Spitzensports) anerkannt. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Gesundheit, ganzheitliche Bildung, soziale Kompetenz und Integration. Die Stossrichtung des Gesetzes findet daher volle Unterstützung (CVP, FDP). Diese Auffassung teilt auch die SP.
Die FDP hätte für den Bereich Schulsport einen zeitgemässeren Vorschlag gewünscht. Sie hebt positiv hervor, dass das Milizprinzip und das daran anknüpfende Förderungssystem weiterhin zentraler Bestandteil des Gesetzes darstellt.
Nach Grüne und SP hat der Bund in erster Linie den Breitensport und die Bewegung im Alltag zu fördern. Diesem Anliegen würde der Entwurf nicht vollumfänglich Rechnung tragen. Insbesondere müsste auch explizit die Förderung des Breitensports und des Sports für Menschen mit Behinderung erwähnt (SP) und der Genderfrage verstärkt Rechnung getragen werden. Gemäss Bildungsverfassungsartikel müssten im Übrigen Bund und Kantone gemeinsam Verantwortung wahrnehmen (SP).
Die LPS begrüsst die Stossrichtung des Entwurfs, bemängelt aber den Umstand, dass sich der Bund zunehmend aus der Finanzierung von Sport- und Bewegungsförderungsprogrammen zurückzieht (als Beispiel wird J+S-Kids angeführt).
Die SVP stellt sich hinter eine Sportförderung durch den Bund. Um optimale Rahmenbedingungen für den Breiten- und Jugendsport zu schaffen, sei auch einer Erhöhung der Finanzmittel für J+S zuzustimmen. Hingegen seien sämtliche Bestimmungen, die auf ein "social engineering" hinauslaufen, aus dem Entwurf zu entfernen. Sport habe nichts mit Rassismusbekämpfung,
Ethiklehre, Gewaltprävention, Gleichstellung, etc. zu tun. Es sei zudem verfehlt, den Namen des Gesetzes zu ändern und Turnen durch Bewegung zu ersetzen.