Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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SSV und GemeindeCH befürworten die Aufhebung der ESK und fordern die situationsbezogene Einberufung beratender Expertenkommissionen.
23 Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport 231 Allgemeine Bemerkungen
Die Vorlage wird von praktisch allen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu geäussert haben, begrüsst. Die Notwendigkeit der Regelung des Datenschutzes in einem eigenständigen Erlass wird nicht in Frage gestellt.
Einzig zwei Vernehmlassende (LCH und STV) äussern ihre Bedenken zu einer umfassenden Regelung des Datenschutzes. TG kritisiert die Tatsache, dass das BASPO überhaupt Datenbanken mit höchstpersönlichen Personendaten führt. Die Vorlage wird aber nicht abgelehnt.
Die Mehrheit der Kantone erachten es als sinnvoll, wenn zusätzlich auch den Gemeinden der Datenzugang ermöglicht wird.
Aus der Sicht von SOA und weiterer Sportverbände (SFV, Schiesssport, SJV, SRV, und Swissfit) soll der Gesetzgeber im ISG auch die Grundlage zum Austausch von Personendaten regeln. Laut SOA darf es nicht sein, dass die gesamtschweizerische Durchsetzung von Stadionverboten daran scheitert, dass Personendaten von gewalttätigen Personen nicht ausgetauscht werden können. Zudem sollen Stadionverbote unabhängig von der jeweiligen Sportart verhängt werden können. Schiesssport möchte auch bei Verbrechen gegen die sexuelle Integrität den Datenaustausch zulassen.
3 Stellungnahme zu den einzelnen Artikeln
31 Totalrevision Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport 311 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Ziele Kantone:
Nach BS soll in Buchstabe a an Stelle von Menschen von "Frauen und Männern" gesprochen und zusätzlich noch Bevölkerungsgruppen (in diesem Punkt unterstützt von LU, ZH, TG, TI, SH, OW, ZG, BE, SZ und FR) angefügt werden. Damit werde zum Einen dem Umstand Rechnung getragen, dass bei Frauen im Verhältnis zu Männern ein Aufholbedarf an Sportförderung bestehe. Zum Anderen mache der Verweis auf Bevölkerungsgruppen deutlich, dass der Sport auch der Integration dienen soll. LU ist demgegenüber der Auffassung, dass eine offenere Formulierung gewählt werden sollte ("... gesamten Bevölkerung").
AG, ZH, TG, BL, SH, GR, OW, ZG, SZ und FR befürworten in Buchstabe b eine Ergänzung des Begriffs "Sport" mit "Bewegung". UR schlägt eine Neuformulierung von Buchstaben b vor: "Sichern des Stellenwertes des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung".
LU möchte in Buchstaben c den Behindertensport erwähnt haben.
Nach UR, GR, OW, ZG und SZ sollte auch in Buchstabe d von Sport und Bewegung gesprochen werden.
Parteien:
CSP und FDP unterstützen die materiellen Ziele des Gesetzes vollumfänglich. Der Sportbegriff ist nach FDP möglichst breit und bevölkerungsweit zu definieren. Die weiteren Artikel des Gesetzes würden aber auf einen eher eng verstandenen Begriff hinweisen. LPS bedauert, dass die an sich guten Grundsätze des Gesetzes durch die Gemeinwesen mangels Mittel nicht ausreichend umgesetzt werden können.
Grüne sind der Auffassung, dass der in Artikel 1 formulierte bevölkerungsweite Ansatz im übrigen Gesetz nicht eingelöst werde. Das Gesetz müsse die Bewegungsförderung aller Bevölkerungsschichten stärken und der Genderfrage besondere Beachtung schenken. SP fordert die