Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

FMH weist darauf hin, dass dem Bund im Bereich des obligatorischen Sports nur ein be-

schränkter Auftrag zukomme, was sich auch im Organigramm des BASPO ablesen lasse. In diesen Kernbereichen der Sportförderung habe der Bund kaum Entscheidungsbefugnisse.

Letztlich werde nicht eingelöst, was der erläuternde Bericht verspreche, nämlich den Nachvollzug des sportpolitischen Konzepts des Bundesrates auf Stufe Gesetz.

KS ist der Auffassung, dass mit der starken Ausrichtung auf den Spitzensport der Wichtigkeit der Bewegung für die Gesamtbevölkerung zur Vorbeugung verschiedener Krankheiten nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

EKKJ weist darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Bestimmungen den neuesten gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere dem Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird, wobei die Sportförderung nur ein Element für die Bekämpfung der Bewegungsarmut darstelle.

SKGB begrüsst den Erlass grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass sich Lebenslage, Arbeitssituation und Freizeitgestaltung von Männern und Frauen immer noch unterscheiden würden, was entsprechend in einem Sportförderungsgesetz berücksichtigt werden müsste.

bfu ist vom hohen Wert der Bewegungsförderung für die Gesundheit der Bevölkerung überzeugt. Es wird jedoch bedauert, dass weder im Gesetz noch im erläuternden Bericht Hinweise zu finden seien, wonach Sport- und Bewegungsförderung sowie Unfallprävention in einer engen Korrelation zueinander stehen. Im Kapitel "Fairer Sport" sei daher ein neuer Abschnitt einzufügen, der sich mit Massnahmen gegen Unfälle befasst. Sicherheit und Unfallprävention seien als Teil der Massnahmen zur Förderung gesundheitswirksamer Sport- und Bewegungsförderung zu verankern und dem Bund sei die Kompetenz zur Zusammenarbeit mit andern Organisationen im Bereich der Unfallprävention einzuräumen.

Fragile Suisse unterstützt den Vernehmlassungsentwurf, stellt aber mit Bedauern fest, dass nahezu sämtliche Aspekte der Sicherheit bei der Ausübung von Sport fehlen würden. Diesen Aspekten sei in Anbetracht der auch im Sport möglichen gravierenden Verletzungen Beachtung zu schenken und der Entwurf sei entsprechend anzupassen.

222 Zukunft ESK / Schaffung eines schweizerischen Sportrats

Die folgenden Parteien, Kantone und weiteren Organisationen fordern einen schweizerischen Sportrat: EDK, AG, SO, ZH, BL, SH, OW, ZG, BE, SZ, FR, SP, KKS, SVSS, ESK, SVKS, AS-

SA und LCH.

Begründet wird diese Forderung mit dem Umstand, dass das Gesetz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten fusse. Zwar sei es richtig, dass die Aufgaben der Eidgenössischen Sportkommission (ESK) weitgehend obsolet geworden seien. Nach wie vor sei aber ein gesetzlich legitimiertes Gremium notwendig, damit sportpolitisch relevante Entscheide breit abgestützt werden. Dieses Gremium sei - wie aktuell die ESK - vom Bund mit finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Keine zufriedenstellende Lösung seien adhoc zusammengesetzte Expertengruppen und Kommissionen. Daher müsse im Gesetz eine Bestimmung mit folgenden Wortlaut integriert werden: "Der Sportrat betätigt sich in der Vorbereitung und Abstützung von sportpolitischen Entscheiden im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Gesetzes. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden und [sportpolitisch relevanten] Privaten." Nach der ESK müssten einem Sportrat auch Befugnisse im Bereich der Behandlung und Erarbeitung von Vorschlägen zu Fragen der Zusammenarbeit und Finanzierung im Gesamtbereich Sport zukommen, inkl. Beitragsleistungen (z.B. sportwissenschaftliche Forschung). Dies verlange zwingend nach einer formellgesetzlichen Grundlage.

Die EDK erwartet, in die Arbeiten zur Schaffung eines neuen Organs zur Sicherstellung einer kohärenten Sportförderungspolitik einbezogen zu werden.

AG regt die Schaffung eines Beirates zur Koordination der Zusammenarbeit sämtlicher Akteure von Bewegung, Sport und Gesundheit an. Darin müssten Vertreter von Bund, EDK, Gesundheitsdirektorenkonferenz und Konferenz der Kantonsregierungen sowie andere sportpolitisch relevante Partner vertreten sein. Die Aufgaben wären auf Stufe Gesetz klar zu regeln. Zudem könnte einem solchen Rat die strategische Führung der EHSM übertragen werden. Es wird die Frage aufgeworfen, weshalb die ESK abgeschafft werde. Man hätte ihr auch im Rahmen des Gesetzes einen neuen Auftrag zuweisen können.