Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Art. 14 Datenbeschaffung

Keine Bemerkungen.

Art. 15 Datenbekanntgabe

Keine Bemerkungen.

325 Informationssystem der Hochschule

Art. 16 Zweck Kantone:

VD fehlt der Hinweis auf die Erfassung der Daten der Studierenden. Die Norm sei zu allgemein formuliert.

Parteien:

LPS teilt die Auffassung VD.

Art. 17 Daten

Keine Bemerkungen.

Art. 18 Datenbeschaffung

Keine Bemerkungen.

Art. 19 Datenbekanntgabe

Keine Bemerkungen.

326 Weitere Informationssysteme

Art. 20 Geschäftsverwaltungssystem

Keine Bemerkungen.

Art. 21 Zentrales Datenmanagementsystem

Keine Bemerkungen.

Art. 22 Adressdatenbank

Keine Bemerkungen.

327 Gemeinsame Bestimmungen

Art. 23 Verantwortliches Organ

Keine Bemerkungen.

Art. 24 Datenbearbeitung für Arbeiten an den Informationssystemen

Keine Bemerkungen.