Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht
Art. 14 Datenbeschaffung
Keine Bemerkungen.
Art. 15 Datenbekanntgabe
Keine Bemerkungen.
325 Informationssystem der Hochschule
Art. 16 Zweck Kantone:
VD fehlt der Hinweis auf die Erfassung der Daten der Studierenden. Die Norm sei zu allgemein formuliert.
Parteien:
LPS teilt die Auffassung VD.
Art. 17 Daten
Keine Bemerkungen.
Art. 18 Datenbeschaffung
Keine Bemerkungen.
Art. 19 Datenbekanntgabe
Keine Bemerkungen.
326 Weitere Informationssysteme
Art. 20 Geschäftsverwaltungssystem
Keine Bemerkungen.
Art. 21 Zentrales Datenmanagementsystem
Keine Bemerkungen.
Art. 22 Adressdatenbank
Keine Bemerkungen.
327 Gemeinsame Bestimmungen
Art. 23 Verantwortliches Organ
Keine Bemerkungen.
Art. 24 Datenbearbeitung für Arbeiten an den Informationssystemen
Keine Bemerkungen.