Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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322 Nationales Informationssystem für Sport
Art. 3 Zweck Kantone:
Folgende Änderungsvorschläge wurden eingebracht: LU möchte Artikel 3 mit Behindertensport ergänzen, BL und ZG fehlt der Schulsport. SG schlägt vor, anstelle Seniorensport Erwachsenensport in die Liste aufzunehmen.
Weitere Organisationen:
Die SKGB schlägt vor, anstelle Trainerbildung, Trainerinnen und Trainerbildung zu nennen. Die ASSA beantragt Erwachsenensport anstelle von Seniorensport.
Art. 4 Daten Kantone:
Einige Kantone schlagen eine abschliessende Aufzählung der Datenliste vor (AI, NW, UR, FR, BE und die EDK). Antrag von BL und ZG um Ergänzung von Artikel 4 mit Leistungs- und Fitnessdaten als Ergebnisse sportmotorischer Tests.
Art. 5 Datenbeschaffung Kantone:
Wiederum wollen mehrere Kantone eine abschliessende Aufzählung (AI, NW, UR, FR, BE und die EDK).
Art. 6 Datenbekanntgabe Kantone:
AI, BE, FR und die EDK sind der Meinung, die Bearbeitung von besonders schützenswerter Personendaten solle in datenschutzrechtlicher Hinsicht verschärften Voraussetzungen unterliegen. Diese Anliegen sollten im Artikel entsprechend ausformuliert werden.
Zudem wird von ZH, TG, BL, SH, UR, OW, SZ, GR und ZG die Ergänzung von Buchstabe a beantragt ("den Vollzugsbehörden der Kantone und Gemeinden").
Gemäss mehreren Meinungen (BS, BL, OW, ZG, SZ, GR und SH) darf die Weitergabe von Daten nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen. Zudem müsse die Weitergabe verbindlicher geregelt sein (UR).
Weitere Organisationen:
ASSA, KKS, PSZ, SVKS, SVSS und GemeindeCH schlagen eine gleichlautende Ergänzung von Buchstabe a vor. Zudem wollen auch ASSA, KKS und SVKS nicht, dass die Weitergabe von Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
Art. 7 Kostenbeteiligung Kantone:
Für AG ist nicht ersichtlich, welcher Personenkreis im Informationssystem für Sport erfasst werden soll. Es sei insbesondere unklar, ob und inwieweit Sportlerinnen und Sportler sowie Kinder und Jugendliche erfasst werden.