Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
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sorgeplan unter Wahrung der erworbenen Leistungen anzustreben habe5. Dennoch beschloss die PK SBB ab 1. Januar 2003 eine schrittweise Korrektur der nicht finanzierten Leistungen (vgl. Ziffer 1.5).
Zum Vergleich: Bis zum Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes (Mitte 2008) erlitt auch PUBLICA durch freiwillige vorzeitige Pensionierungen Verluste in der Grössenordnung von jährlich rund 65 Millionen. Diese hat PUBLICA allerdings selber zu tragen. Gleich wie bei der PK SBB entstehen hingegen auch PUBLICA seit der Änderung der Bestimmungen per Mitte 2003 im Bereich der Berufsinvalidität keine ungedeckten Kosten mehr, weil der Arbeitgeber Bund diese übernimmt.
Mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat per 1. Januar 2007 wurden alle versicherungstechnischen Verlustquellen beseitigt, so dass die PK SBB keine nicht finanzierten Leistungen mehr ausrichtet.
1.4.2 Verluste aus Pensionierungen von Frauen der Eintrittsgeneration; Umstellung der versicherungsmathematischen Grundlagen
Das SBBG forderte vom Bund eine Ausfinanzierung des per Ende 1997 bzw. 1998 aufgelaufenen Fehlbetrags. Die letzte Tranche wurde der SBB im Jahr 2001 ausbezahlt.
Nach Meinung der PK SBB hätten beim Bestimmen des Fehlbetrags aus heutiger Sicht zwei weitere Elemente berücksichtigt werden sollen:
– Eintrittsgeneration Frauen (sog. "Garantiefrauen"): Frauen der Eintrittsgeneration sind weibliche Angestellte, die am 31. Dezember 1987 Mitglieder der PHK waren. Diese konnten (gemäss den seinerzeitigen, vom Parlament genehmigten Statuten) schon bei vollendetem 35. Beitragsjahr die maximale Altersrente inklusive festen Zuschlag verlangen. Zudem galten die von ihnen vor dem 1. Januar 1973 eingekauften Versicherungsjahre als Beitragsjahre. Das bedeutet, dass die Frauen der Eintrittsgeneration je nach Alter und Versicherungsbeginn zum Teil bereits mit 55 Jahren mit maximaler Rente und festem Zuschlag in Pension gehen konnten (gleiche Regelung wie EVK). Diese Übergangsregelung lief Ende 2007 aus. Die unter der PHK entstandenen ungedeckten Kosten aus Pensionierungen von Frauen der Eintrittsgeneration wurden im Rahmen des Fehlbetrags ausfinanziert. Die nach der Gründung der PK SBB in den Jahren 1999-2006 erfolgten Pensionierungen von Frauen der Eintrittsgeneration verursachten dieser indes ungedeckte Kosten von rund 29 Millionen; 2007 kamen noch einmal 6 Millionen hinzu (Total: 35 Millionen).
Zum Vergleich: Anlässlich des Übergangs von der PKB zu PUBLICA erliess der Bundesrat Art. 74 PKBV 1, der vorschreibt, dass der Arbeitgeber das bei einer solchen Pensionierung fehlende Deckungskapital PUBLICA vergüten muss. Der Bund bezahlt dementsprechend das fehlende Deckungs-
5 Gemäss den für 2007-2010 geltenden personellen Zielen erwartet der Bundesrat, dass die SBB leistungsfähige, flexible und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähige Vorsorgepläne anbietet (vgl. die strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB 2007-2011 im Anhang 2)