Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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schulorganisationen und -leitungen zur Erfüllung ihres Auftrages.“

2

52. 2 SVP „Er nimmt dabei Rücksicht auf die Besonderheiten von universitären Hochschulen,

Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs und auf die Autonomie der Hochschulen in Verbindung mit leistungsfä-

higen Hochschulorganisationen und -leitungen zur Erfüllung ihres Auftrages.“ 2

53. 6 KHS „Er nimmt Rücksicht auf die Besonderheiten von universitären Hochschulen, Fachhoch-

(auch: SDSfG)

schulen, darunter insbesondere die Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen

und andere Institutionen des Hochschulbereichs…“

2

54. 6 Uni3 „Elle tient compte à cet effet des particularités des hautes écoles universitaires, des hautes

écoles spécialisées et des autres institutions du domaine de hautes écoles, notamment les

Universités du Troisième Age,…“ 2

55. 6 FH Schweiz „Er setzt sich für die Anerkennung der Gleichwertigkeit allgemein bildender und

berufsbezogener Hochschulausbildungen ein. Dabei nimmt er Rücksicht auf die Besonderheiten…“

Neuer Abs. 3 3

56. 6 SWTR „a. die den Hochschulen und ihren Trägern gewährte Autonomie und Selbstverant-

wortung sowie b. die Freiheit und Einheit der Lehre und Forschung c. die Subsidiarität der Aufgabenerfüllung und ihrer strategischen Planung“ 3

57. 6 VSS „Bei der Umsetzung der Ziele sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen

(auch SKGB, kofrah,

für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter“

AG GWP)

58. 7 WFF 3 „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sorgen die Hochschulen namentlich für:

(auch: Greenpeace,

a. eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung;

pronatura, Akte,

alliance sud) b. die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau; c. die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern; d. die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung“

Kapitel 3

Artikel 6

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 1

59. 2 FDP c. „der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat;“ d. „der Schweizerische Akkreditierungsrat; und“ e. „die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung“ 1

60. 4 SGB a. „die Schweizerische Hochschulkonferenz“ 1

61. 6 CRUS b. „Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen“

(UniNE)

1

62. 7 WWF c. „Schweizerische Wissenschafts-, Innovations- und Nachhaltigkeitsrat“

(auch: Greenpeace,

pronatura, SUB,

alliance sud, Akte)

1

63. 8 HKBB c „der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat“ 1

64. 6 VSS e. (neu) „der Schweizerische Verband der Studierendenschaften“

(auch SAJV)

1

65. 8 Skuba e. (neu) „Organisation der schweizerischen Studierenden“