Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

Seite 14

Die Erwartung der Bevölkerung steigt, jederzeit die beste verfügbare Ver- Verändertes Verhalten sorgung zu erhalten – und dies zu tragbaren und sozial gerecht verteilten und Mobilität der Kosten. Gleichzeitig nimmt die Mobilität zu, der „lebenslange Hausarzt“ Menschen

verliert an Bedeutung. Die Menschen sind mobil zwischen Leistungserb-

ringern, national und international. Umso wichtiger ist es, medizinisches

Wissen über eine Person zu erfassen und bei Bedarf zu teilen.

Studien zeigen, dass immer mehr Patientinnen und Patienten, die sich Internet als wichtige aktiv an der Entscheidungsfindung ihres Arztes beteiligen wollen, im Inter- Informationsquelle net nach Informationen über ihre Krankheit und die entsprechenden The-

rapiemöglichkeiten suchen. Die Nutzung des Internets verändert das Arzt-

Patienten-Verhältnis sowie das gesamte Gesundheitswesen bereits heute

massiv. Dabei ist die Qualität des Inhalts von gesundheitsbezogenen

Webangeboten häufig unklar und für die Benutzer nicht überprüfbar.

Die geteilten Kompetenzen im Gesundheitswesen sind bei der Umsetzung Wahrung des der Strategie „eHealth” zu berücksichtigen. Deshalb müssen bei jeder Zuständigkeitsprinzips Anwendung von elektronischen Gesundheitsdiensten die Zuständigkeit

und Verantwortung für den Prozess oder Teilprozesse geklärt und zuge-

ordnet werden (Bund, Kantone, Gemeinden, Leistungserbringer, Versiche-

rer, etc.). Nur so können die an einem elektronischen Prozess beteiligten

Stellen Netzwerke zur Zusammenarbeit schaffen, in welchen sie im Rah-

men der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten die

Verantwortung sowohl für die internen Abläufe als auch für die erzeugten

(Teil-)-Ergebnisse übernehmen.

Je mehr elektronische Gesundheitsdienste etabliert werden, desto mehr Informationssicherheit Daten müssen kurzfristig und sicher dort verfügbar sein, wo sie gebraucht und Datenschutz werden und effizient verarbeitet werden können. Der Sicherheit kommt bei

„eHealth” eine grosse Bedeutung zu. Sowohl die Computersysteme als

auch die Datenübertragungen zwischen diesen Systemen müssen in Be-

zug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit geschützt sein. Insbe-

sondere dürfen elektronisch gespeicherte, verarbeitete und/oder übertra-

gene Daten nur durch explizit Berechtigte eingesehen, modifiziert oder

weiterverwendet werden. Die Beachtung datenschutzrechtlicher Grund-

sätze sowie der Einsatz innovativer Technologien zum Schutz der Privat-

sphäre bilden zudem die Basis für das Vertrauen von Nutzerinnen und

Nutzern.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind Teil der Informati- Zugang für alle onsgesellschaft und sollen einen chancengleichen und barrierefreien Zu-

gang zu den elektronischen öffentlichen Leistungen haben, um sie ihren

privaten und beruflichen Bedürfnissen entsprechend nutzen zu können.

Den Bedürfnissen von potenziell benachteiligten Bevölkerungsgruppen

muss dabei Rechnung getragen werden.

Im Zuge der Globalisierung und der verstärkten internationalen Vernet- Einbezug von zung müssen im Gesundheitswesen zunehmend auch Schnittstellen zu internationalen Partnern im Ausland berücksichtigt werden. Die internationalen Entwick- Arbeiten und lungen und Erfahrungen (z.B. Standards, best practices) sollen nutzbrin- Erfahrungen gend für die Schweiz ausgewertet werden. Ausserdem ist die Wahrneh-

mung und Vertretung der Schweizer Interessen auf internationaler Ebene

von Bedeutung.