Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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chen Grundlagen auch Themen wie „Einbezug der Forschung“, „Aus- und
Weiterbildung von Fachpersonen“ oder „Massnahmen für die Bevölke-
rung“.
In den drei Handlungsfeldern und den dazu formulierten Zielen sind viele Grundlagen für weitere mögliche „eHealth”-Anwendungen nicht erwähnt (z.B. Verschreibung von Anwendungen Leistungen oder Medikamenten, Einweisungs- und Austrittsberichte, Te-
lemedizin). Ziel der Strategie ist es nicht, einen fertigen Umsetzungsplan
zu präsentieren. Vielmehr sollen die gesetzlichen, organisatorischen und
technischen Leitplanken so gesetzt werden, dass sich „eHealth” ent-
wickeln kann. Zum Beispiel spielen im Gesundheitswesen Verbindlichkeit,
Datenschutz und Datensicherheit eine derart wichtige Rolle, dass viele
Prozesse erst rechtsverbindlich, sicher und effizient gestaltet werden kön-
nen, wenn Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer zuverläs-
sig identifiziert sind (z.B. mit einer Gesundheitskarte für Patientinnen und
Patienten sowie einer „Health Professional Card“ für Leistungserbringer
mit digitalen Signaturen). Auf der Basis dieser Grundlagen werden sich im
Verlauf der Jahre entsprechend den Bedürfnissen der Akteure weitere
Dienste und Anwendungen entwickeln.