Vorlage
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 121 Seiten
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L 255/52 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.9.2005
Artikel 62 Artikel 64
Aufhebung Inkrafttreten
Die Richtlinien 77/452/EWG, 77/453/EWG, 78/686/EWG,
78/687/EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffent-80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG, 85/433/EWG, lichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
89/48/EWG, 92/51/EWG, 93/16/EWG und 1999/42/EG wer-
den mit Wirkung vom 20. Oktober2007 aufgehoben. Bezug-
nahmen auf die aufgehobenen Richtlinien sind als Bezug- Artikel 65
nahmen auf diese Richtlinie zu verstehen und erfolgen unbe-
schadet der auf der Grundlage dieser Richtlinien verabschiede- Adressaten
ten Rechtsakte.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Artikel 63
Umsetzung
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis Geschehen zu Straßburg am 7. September 2005.
spätestens bis 20. Oktober 2007 nachzukommen. Sie unter-
richten die Kommission unverzüglich darüber.
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen Parlaments Rates
sie in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei
der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Der Präsident Der Präsident Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme. J. BORRELL FONTELLES C. CLARKE