Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 17 Seiten

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Die Kantonsregierungen weisen zudem auf die grosse Bedeutung der Teilnahme an den Koordinationssitzungen in Brüssel im Rahmen des Komitees oder der Gruppe der KoordinatorInnen hin.

Hinsichtlich der Unterlagen in Anhang VII der Richtlinie betonen die Kantone schliesslich, dass die Schweiz nicht nur ein Aufnahmestaat sei. Die Frist von zwei Monaten, um die ausländische Behörde über die Situation der Migrantin oder des Migranten in der Schweiz zu informieren, könnte Schwierigkeiten verursachen. Während die Beibringung eines Strafregisterauszugs bereits zentral geregelt ist, ist dies bei den übrigen Unterlagen (Leumundszeugnis, Nachweis über Konkursfreiheit, Gesundheitszeugnis usw.) noch nicht der Fall; diese können mehrere Kantone betreffen. Die Kantonsregierungen machen sich Gedanken über das einzuführende Verfahren und die möglichen Sanktionen, falls die zweimonatige Frist nicht eingehalten werden kann.

Die Stellungnahme der Kantone enthält im Anhang eine Liste mit Berufen, welche den Listen 1 und 2 beizufügen ist.

ii. Elektriker11

Die Vertreter der Elektrokontrolleure und Elektroinstallateure sind gegen die Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG. Sie werden dabei vom Bundesamt für Energie (BFE) und dem Starkstrominspektorat (ESTI) unterstützt, die sich nicht im Rahmen der Ämterkonsultation, sondern innerhalb der Anhörung geäussert haben.

Die Opposition gegen die Übernahme der Richtlinie wird im Wesentlichen mit Erwägungen im Zusammenhang mit dem Ausbildungsniveau in der Schweiz und der Sicherheit von elektrischen Anlagen begründet. Die betroffenen Partner sind der Ansicht, dass es nicht wünschenswert sei, das ausländische Unternehmen oder Berufsleute Anlagen installieren oder überprüfen können, ohne die Schweizer Sicherheitsnormen zu kennen. Das gesamte System an elektrischen Anlagen und die Sicherheit, die es gewährleistet, gründet in der Schweiz auf den beruflichen Qualifikationen von Installateuren und Kontrolleuren; das europäische System der Diplomanerkennung hätte zur Folge, dass diese Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Ursache dieser Oppositionen liegt im Umstand, dass die Elektriker vom auf der Berufserfahrung basierenden Anerkennungssystem betroffen sind. Die betroffenen Partner sind der Auffassung, dass das heutige System (insbesondere die Richtlinie 99/42/EG) sie ermächtigt, die ausländischen Ausbildungen mit den Schweizer Ausbildungen zu vergleichen und gegebenenfalls Ausgleichsmassnahmen zu verlangen; die Richtlinie 2005/36/EG lässt dies nicht mehr zu.

Die Elektriker sind zudem der Ansicht, dass das auf der Berufserfahrung basierende Anerkennungssystem die Schweizer StaatsbürgerInnen diskriminieren würde, da diese die gesamte lange und anspruchsvolle Schweizer Ausbildung absolvieren müssen.

iii. Architekten

Die Architektenverbände haben zahlreiche Bemerkungen beigebracht. Nur einige betreffen dabei direkt die Richtlinie 2005/36/EG; andere beschäftigen sich mit der Reglementation des Berufs in der Schweiz, der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, dem

11 Siehe Fussnote 5.