Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 17 Seiten

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- Der SVFB drängt darauf, dass die Schweiz rasch dem von der europäischen Kommission eingesetzten System SOLVIT beitritt9.

- Es zeigte sich, dass die für das Führen eines Titels geltende Rechtslage nicht immer klar ist. Zu diesem Thema ist beim BBT eine Notiz erhältlich10.

b.Stellungnahmen der Kantone und verschiedener Organisationen

i. Kantone

Die Meinung der Kantone wurde in der Stellungnahme der KdK (Konferenz der Kantonsregierungen) zusammengefasst.

Die Kantonsregierungen stehen der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG positiv gegenüber, vor allem im Hinblick auf schweizerische Dienstleistungserbringer, welche ihre Aktivitäten in der EG entwickeln möchten. Sie stellen allerdings fest, dass ihre Umsetzung zahlreiche Fragen aufwirft; die Netzwerke der Bundesämter und der Kantone sind zu institutionalisieren, damit die von der Richtlinie vorgesehenen Mechanismen funktionieren, vor allem in Bezug auf die Dienstleistungen. Sie konstatieren, dass es an Informationen zu den finanziellen Aspekten, dem Personalbedarf und den Verfahren mangelt. Zudem weisen sie auf die Notwendigkeit hin, eine detaillierte Studie über die Auswirkung der neuen Richtlinie durchzuführen, insbesondere auf die Gesetze, die gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dementsprechend fordern sie eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, ohne indes zu erläutern, weshalb diese Arbeiten nicht im Rahmen der Vorbereitung des Anhörungsberichts vorgenommen wurden, an deren Redaktion die Kantone weitgehend beteiligt waren.

Bezüglich der Dienstleistungen weisen die Kantonsregierungen darauf hin, dass der Verzicht auf die Auflage, sein Diplom anerkennen zu müssen, zwar äusserst bedeutungsvoll ist, jedoch zu relativieren ist, da wenige Berufe in der Schweiz reglementiert sind. Sie verlangen allerdings, dass das Meldeverfahren gepflegt und zwischen den zuständigen Bundesämtern und den Kantonsbehörden eine wirkungsvolle Zusammenarbeit geschaffen werden muss. Die Meldung hat obligatorisch bei einer einzigen Behörde zu erfolgen, auch im Falle einer Erneuerung. Sie ist einfach zu gestalten, da sie ansonsten riskiert, abschreckend zu sein. Die Kantone weisen mit Nachdruck auf die Wichtigkeit der Meldung für die Gesundheitsberufe hin und schenken dem Schutz des Patienten grösste Aufmerksamkeit. Bei gewissen Berufen, deren Ausbildungsniveau in der EU oft tiefer, wie bei den Berufen der OsteopathInnen und ChiropraktikerInnen, möchten die Kantone, dass die Situation nach Inkrafttreten der Richtlinie zusammen mit den Berufsverbänden evaluiert wird, damit das tatsächliche Niveau der betreffenden Berufe bestimmt werden kann.

Die Kantone legen zudem grossen Wert auf eine aufmerksame Überprüfung der Sprachkenntnisse, auch bei den Dienstleistungserbringern. Sie stehen auch hinter der Regelung für das Führen eines Titels, nach der der Ausbildungstitel nur von Personen getragen werden kann, die über eine Diplomanerkennung verfügen.

9 www.europa.eu.int/solvit. 10 Sie kann per E-Mail unter der folgenden Adresse verlangt werden: [email protected].