Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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Einige Organisationen verlangen die Publikation der anerkannten Titel, um eine grössere Transparenz von Berufserfahrungen zu ermöglichen und die Arbeit der Arbeitgeber zu vereinfachen.
ii. Gemeinsame Plattformen
Mehrere Berufsverbände wollen Genaueres über die Funktionsweise der gemeinsamen Plattformen erfahren. Die Fragen beziehen sich auf die allgemeine Funktionsweise des Systems, die Rolle der Bundesbehörden bei der Bildung einer Plattform und das Verhalten, dass die Schweizer Verbände innerhalb dieses Prozesses an den Tag legen sollen und/oder können.
Insgesamt erachten die Organisationen, die sich zu den gemeinsamen Plattformen geäussert haben, eine aktive Teilnahme der Schweiz als sehr wichtig.
iii. Neue, auf die Dienstleistungen anwendbare Rechtslage
Die Berufsverbände haben − im Gegensatz zu den Kantonen8− nicht viele Bemerkungen zur neuen, auf die Dienstleistungen anwendbare Regelung formuliert. Viele Verbände und Organisationen unterstützen die neue Regelung, da diese den Zugang ihrer Mitglieder zu den Märkten der EU erleichtern sollte. Sie fordern ein rasches Inkrafttreten der Richtlinie 2005/36/EG, da sie befürchten, dass ihre Mitglieder gegenüber den europäischen Dienstleistungserbringern im EU-Raum aufgrund der zeitlich versetzen Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG diskriminiert werden könnten.
Einige Bedenken wurden in Bezug auf die Umsetzung der neuen Regeln in der Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten und deren Einhaltung durch ihre Behörden gegenüber Schweizern Dienstleistungserbringern geäussert. Mehrere Organisationen verlangen, dass die Schweiz aufmerksam über eine ordnungsgemässe Anwendung des FZA auf Schweizer BürgerInnen und Unternehmen wacht.
Zahlreiche Verbände bestehen zudem auf einer strengen Überprüfung der Qualifikationen, wo dies möglich ist (reglementierte Berufe, welche die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit berühren). Sie scheinen zu befürchten, dass hier hinsichtlich der beruflichen Qualifikationen ein Zweiklassensystem geschaffen wird, in dem sich einerseits die in der Schweiz ausgebildeten Personen und andererseits die Inhaber eines ausländischen anerkannten Diploms gegenüberstehen. Die Tourismus- oder Hotellerieverbände äussern Bedenken bezüglich der Bearbeitungsfristen von Dossiers; sie erachten diese für Dienstleistungserbringer der EG, die oft nur für eine Saison und vor allem in der Wintersaison herbeigezogen werden, als zu lang.
Einige Verbände zeigen sich besorgt über den Wegfall von sämtlichen Anerkennungs- oder Genehmigungsverfahren für die Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum. Zahlreiche Verbände, darunter auch die FER, legen grossen Wert darauf, dass von jedem Dienstleistungserbringer systematisch eine Meldung gemäss Artikel 7 § 4 der Richtlinie verlangt wird, namentlich um über ein Informationsmittel in Bezug auf die Migrationsbewegungen zu verfügen. Der SVFB (Schweizerischer Verband freier Berufe) verlangt die strikte Kontrolle dieser Meldungen; laut Verband soll mit dieser Kontrolle soll vor allem eine Überschreitung der maximalen Dauer von 90 Tagen pro Jahr vermieden werden.
8 Siehe weiter unten III. B. i.