Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 17 Seiten
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I. Anhörung
a. Allgemeines
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 9. Mai 2007 eine Anhörung zur Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit1 eröffnet.
Die Richtlinie 2005/36/EG trat am 19. Oktober 2005 in Kraft und musste bis am 20. Oktober 2007 in die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten übernommen werden2. Gegenüber dem bereits in den Anhang III FZA (Freizügigkeitsabkommen) übernommenen heutigen System bringt die Richtlinie 2005/36/EG die folgenden Neuerungen: die Konsolidierung von fünfzehn Richtlinien in einer einzigen Richtlinie (die drei Richtlinien des allgemeinen Systems und die zwölf Richtlinien der sieben sektoriellen Berufe), die teilweise Liberalisierung von Dienstleistungen (ohne Diplomanerkennung, selbst wenn der Beruf reglementiert ist), die Möglichkeit für Berufsverbände, Ausbildungsplattformen zu schaffen um die Anzahl der Fälle, für die Ausgleichsmassnahmen nötig wären, zu reduzieren, sowie die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Die neuen Regelungen zur Dienstleistungsfreiheit bringen die markantesten Neuerungen mit sich; jeder Mitgliedstaat muss auf seinem Hoheitsgebiet Berufstätige zulassen, die eine Dienstleistung erbringen wollen, ohne von ihnen eine Diplomanerkennung verlangen zu können; selbst dann, wenn der Beruf reglementiert ist. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen haben können.
Die Anhörungsunterlagen wurden an 97 Partner geschickt; dabei konnten sich selbstverständlich auch die Organisationen äussern, die nicht ausdrücklich zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Nach Ablauf der Anhörungsfrist, die auf den 20. August 2007 festgesetzt worden war, zählte das BBT 52 eingegangene Antworten:
1 FZA, SR 0.142.112.681. 2 Anfang 2008 haben mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten der Kommission noch nicht sämtliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung mitgeteilt.