Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 96 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage und Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung

„Swissness“

Das Schweizerkreuz, die Bezeichnungen „Schweiz“, „Swiss“, „Schweizer Qualität“, „Made in Switzerland“ und auf die Schweiz hinweisende Bildzeichen wie das Matterhorn oder Willhelm Tell, werden von den Produzenten, Herstellern und Dienstleistern immer häufiger verwendet. Damit wollen sie die geografische Herkunft der Produkte oder Dienstleistungen hervorheben, d.h. das typisch Schweizerische (die „Swissness“), das Qualitätsvorstellungen, Erwartungen eines exklusiven Nutzens und/oder emotionale Inhalte zur schweizerischen Herkunft umfasst. Die „Swissness“ gilt ausserdem auch als Synonym für Innovation und hervorragende Dienstleistungen und steht für ein kulturell vielfältiges, kosmopolitisches und weltoffenes Land1.

Die als Werbeinstrument neu entdeckte „Swissness“ veranlasst immer mehr Unternehmen dazu, das Schweizerkreuz und Bezeichnungen wie „Swiss“ auf ihren Produkten, für ihre Dienstleistungen und in der Werbung im In- und Ausland zu verwenden. Dabei häufen sich die als Missbräuche empfundenen Verwendungen, was zu Klagen aus der Wirtschaft und zu einer erhöhten Sensibilität von Bevölkerung und Presse in Bezug auf die Verwendung der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes geführt hat. Das aufsehenerregendste Beispiel waren die im Rahmen einer Coop-Aktion verkauften SIGG-Pfannen. Sowohl die SIGG-Pfannen selber als auch ihre Verpackung trugen die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz, obwohl sie in China hergestellt worden waren.

Im Zusammenhang mit dem Begriff „Swissness“ wird in der Öffentlichkeit oft von der „Marke Schweiz“ gesprochen, die es im In- und Ausland zu verteidigen gilt. Die „Marke Schweiz“ als solches gibt es jedoch nicht. Der umgangssprachliche Begriff muss klar von der Marke im rechtlichen Sinne unterschieden werden, welche auf die betriebliche Herkunft hinweist und damit das Produkt oder die Dienstleistung einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Zusammenfassend stellt die „Swissness“ den Gehalt dar, den Verweis auf die geografische Herkunft mit den damit verbundenen Erwartungen, während die Marke das von einem Unternehmen oder einer Gruppe

1 Siehe Positionierungspotenzial „Swissness“: Eine Studie der htp St.Gallen Management und des Kompetenzzentrums Brand Management des Institut für Marketing und Handel der Universität St. Gallen, Fachbericht für Marketing 2006/1, S. 9. Vgl. auch: Marco Casanova, Die Marke Schweiz – Gefangen in der Mythosfalle zwischen Heidi und Willhelm Tell, Aktuelle Herausforderung im Zusammehang mit der Verwendung der Marke Schweiz als Co-Branding-Partner, in: A. Florack, M. Scarabis, E. Primosch (Hrg.), Psychologie der Markenführung, München 2007.