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Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 13 Seiten
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Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG)
Vorentwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Kapitel: Öffentliche Zeichen der Schweiz
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Schweizerkreuz
Das Schweizerkreuz ist ein im roten Feld aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind.
Art. 2 Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
1Das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerwappen) ist ein Schweizerkreuz in einem Dreieckschild.
2Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 1 abgebildete Muster massgebend.
Art. 3 Schweizerfahne
1Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.
2Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 2 abgebildete Muster massgebend.
3Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Seeschifffahrtsgesetzes vom 23. September 19533 über die Schweizerflagge zur See sowie des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19484 über das Hoheitszeichen für schweizerische Luftfahrzeuge.
1SR 101
2BBl ...