Bericht Postorganisationsgesetz

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 6 Seiten

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4 Antworten auf den Fragekatalog

4.1 Frage 10: Sind sie mit der vorgesehenen Organisationsform der Post (spezialgesetzliche Aktiengesellschaft) einverstanden oder bevorzugen Sie die Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft?

Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden (35) spricht sich für die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft aus. 13 Vernehmlasser bevorzugen hingegen eine privatrechtliche AG, 12 wiederum plädieren für den Verbleib der Post als öffentlichrechtliche Anstalt.

4.1.1 Befürworter der spezialgesetzlichen AG

Die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wird mehrheitlich als die geeignete Rechtsform empfunden, um den spezifischen Bedürfnissen des Bundes Rechnung zu tragen und gleichzeitig der Post den angemessenen Handlungsspielraum zuzugestehen. Unter den Befürwortern findet sich eine grosse Mehrheit der Kantone. Diese erwarten, dass die Gesellschaftsform die notwendigen Steuerungs- und Informationsbedürfnisse des Bundes sicherstellt. Obwohl einige Kantone (AI, OW, AG, SO) in einem vollständig geöffneten Markt eine privatrechtliche AG bevorzugen würden, scheint das Argument der politischen Akzeptanz dieser Rechtsform zu überwiegen. Von den Parteien sprechen sich CVP, EVP und LPS und CSP für eine spezialgesetzliche AG aus. Auch die SAB unterstützt die Umwandlung in eine spezialgesetzliche AG mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, um der Post gleich lange Spiesse im Wettbewerb zuzugestehen. Auch unter den Dachverbänden der Wirtschaft kann sich eine Mehrheit grundsätzlich einverstanden erklären mit

einer spezialgesetzlichen AG (Travail Suisse, SGB, SwissBanking, SBV, Transfair,

SGV, FER, Centre patronal). Auch wenn teilweise die Anstalt oder die privatrechtliche AG als wünschenswert bezeichnet wird, so überwiegt die Einsicht, dass die spezialgesetzliche AG eine hohe politische Akzeptanz geniesst. Auch das Konsumenten Forum unterstützt eine spezialgesetzliche AG. Als weiterer Grund für den Rechtsformwechsel wird die Gleichstellung der Marktteilnehmenden, resp. die Herstellung gleichlanger Spies-

se (AI, VS, GR, SZ, GL, BL, SAB, Schweizer Presse, SwissBanking) vor allem bei der

Steuerpflicht (ZG, KEP) genannt. Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft ist grossmehrheitlich unbestritten, resp. wird als wichtige Voraussetzung für die Zustimmung zur Umwandlung der Organisationsform genannt. Einzig SwissBanking sowie der SGV schlagen vor, den Weg zu einer möglichst vollständigen Privatisierung der Post offen zu halten.

4.1.2 Befürworter der privatrechtlichen AG

Als Befürworter der privatrechtlichen AG finden sich unter den Parteien die FDP und die SVP. Ebenso spricht sich economiesuisse ausdrücklich für eine privatrechtliche AG aus. Auch die Post selbst bevorzugt eine privatrechtliche AG, da dies im vollständig geöffneten Markt die passende Rechtsform sei und den europäischen Entwicklungen entspreche. Die Branchenvertreter und Brancheverbände sprechen sich mehrheitlich für eine privatrechtliche AG aus (SDV, ZPK, Schweizer Presse); aus ihrer Sicht ist vor allem die

Gleichstellung der Post, insbesondere bei der Steuerpflicht, ein wichtiges Anliegen.

4.1.3 Befürworter einer Anstalt

Eine Minderheit der Teilnehmenden spricht sich für die Beibehaltung der Anstalt aus. Keinen Handlungsbedarf sehen die SP und die Grünen. Sie verneinen einen zusätzlichen Kapitalbedarf und sind der Ansicht, eine Anstalt biete alle notwendigen Handlungsspielräume, welche die Post brauche. Auch der Gemeindeverband will die Anstalt beibehalten. Für den Verbleib als Anstalt sind ebenfalls GEKO und SGB. GEKO befürchtet, dass die Umwandlung in eine AG und die Öffnung des Kapitals mit einem Kontrollverlust des