Bericht Postorganisationsgesetz
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 6 Seiten
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besondere wurde auf eine Erweiterung der Finanztätigkeit auf den Bereich Kredite und Hypotheken verzichtet.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden erklären sich grossmehrheitlich (29) einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrates. Einige verlangen eine weitergefasste Formulierung (10) und 2 Teilnehmende verlangen eine Einschränkung im Vergleich zu heute (SVP, Autonome Pöstlergewerkschaft). Diverse Äusserungen gingen auch zum Thema der Finanztätigkeit der Post resp. einer Postbank ein.
4.3.1 Befürworter des Zweckartikels gemäss Vorschlag Bundesrat
Die Befürworter des bundesrätlichen Vorschlages unterstützen eine offene Formulierung mit der Begründung, dass der Post in einem vollständig geöffneten Markt die entsprechenden unternehmerischen Handlungsspielräume zu gewähren sind. Die Kantone sind grossmehrheitlich einverstanden mit der Zweckformulierung. Auch die Parteien sind einverstanden mit dem bundesrätlichen Vorschlag. Von den Dachverbänden der Wirtschaft erklärt sich der SGB ausdrücklich einverstanden mit dem vorgeschlagenen Umfang der Tätigkeit der Post, ebenfalls positiv äussert sich der SAB zum Vorschlag des Bundesrates. Die Konsumentenverbände sind alle drei einverstanden mit dem Tätigkeitsbereich der Post (SKS, FRC und KF). Auch in den Branchenverbänden und bei den Branchenvertretern herrscht grundsätzlich Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates (SDV,
Schweizer Presse, KEP und ZPK).
4.3.2 Andere Meinungen
Zu eng ist die Formulierung des Zweckartikels nach Ansicht von NW, GL, SO und AR. Die Post sei auf sich stark ändernden Märkten tätig und deshalb müsse sie genügend Freiheit erhalten, um sich weiterzuentwickeln und zukünftige Herausforderungen mitzugestalten. Auch Transfair, Travail Suisse und die FER sprechen sich grundsätzlich für eine weitere Formulierung aus. Die Post selbst verlangt ebenfalls eine offene Formulierung des Unternehmenszwecks, welche es ihr erlaubt, sich in den wandelnden Handels-, Kommunikations-, Daten-, E-Business- und Finanzdienstleistungsmärkten anzupassen.
Die SVP verlangt, dass der Post die Drittgeschäfte (Dienste der Papeterie, Transportdienste mit nichtpostalischem Charakter oder Dienste von Kiosken) künftig untersagt werden sollen und setzt sich damit für eine engere Formulierung des Artikel 3 E-POG aus. Die Autonome Pöstlergewerkschaft will, dass sich die Post nur auf die Inlandgeschäfte konzentriert.
Für einen Ausbau der Finanztätigkeit zur Postbank sprechen sich ausdrücklich NW, GL, SO, ZH, BS und BE aus. Für eine umfassende Bankentätigkeit sprechen sich auch die SP und die Grünen aus. Transfair, TravailSuisse, SBV, SGB und GEKO sind ebenfalls für einen Ausbau zur Postbank. Auch die SAB ist für einen Ausbau der Finanztätigkeit. Dies würde auch vom Gemeindeverband unterstützt. Zwei der Konsumentenverbände (SKS und FRC) äussern sich zudem positiv zu einer Bankentätigkeit der Post. Post und SRO sprechen sich ebenfalls für eine Zulassung der Bankentätigkeit aus.
Gegen eine Postbank hingegen votieren GR, LU, SH, AI, VD und TI. Explizit dagegen äussern sich auch FDP und CVP sowie Economiesuisse, SwissBanking, SGV und das Centre patronal. Die Vertreter der Finanzmarktbranche äussern sich unisono gegen eine Ausweitung der Finanztätigkeit der Post unter den heutigen Voraussetzungen (RBA, Raif-
feisen, Verband Schweizerischer Kantonalbanken). SwissBanking will verhindern,
dass sich die Post frei in Geschäftstätigkeiten einnisten kann, welche bisher abgelehnt worden sind, die Finanztätigkeit soll auf die Nennung der Bareinzahlungsgeschäfte beschränkt werden. Der Verband der schweizerischen Kantonalbanken stellt in Frage, ob die Zahlungsverkehrstätigkeiten überhaupt Teil des Unternehmenszwecks der Post sein sollten, und verlangt zumindest eine Einschränkung der Tätigkeit auf den Barzahlungsverkehr.