Bericht Postorganisationsgesetz
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 6 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Bundes verbunden ist und damit auch die Qualität der Grundversorgung riskiert werde. Auch der Verein Postagenturen plädiert für den Verbleib bei einer Anstalt. Von den Konsumentenverbänden äussern sich SKS und FRC für die Beibehaltung der Anstalt, da sie die AG als Türöffner für eine Privatisierung betrachten.
4.2 Frage 11: Sind Sie mit der Unterstellung der Arbeitsverhältnisse der Post unter das Obligationenrecht einverstanden?
Grundsätzlich spricht sich eine grosse Mehrheit (32) für die Herauslösung des Postpersonals aus dem Bundespersonalgesetz aus. 10 Teilnehmende sprechen sich für den
Verbleib im Bundespersonalrecht aus. 9 Teilnehmende sind nur unter der Bedingung,
dass es zu einem GAV-Abschluss kommt, mit dem Wechsel ins OR einverstanden.
4.2.1 Befürworter der OR-Unterstellung
Die Kantone sind überwiegend für die Unterstellung der Arbeitsverhältnisse unter das OR. Keiner der Kantone äussert sich ausdrücklich gegen diesen Vorschlag. Von den Parteien äussern sich CVP, FDP, SVP, CSP, EVP und LPS für den Übergang zum OR. Die SAB erachtet den Wechsel zum OR als folgerichtig, jedoch mit Arbeitsbedingungen, welche einem Betrieb mit öffentlichen Aufgaben würdig sind. Von den Dachverbänden der Wirtschaft sprechen sich economiesuisse, SGV, SwissBanking, SBV, FER und Centre patronal ebenfalls für einen Wechsel zum OR aus. Transfair und Travail Suisse sind nur unter der Bedingung, dass es zu einem GAV-Abschluss auf dem Niveau der Post kommt, dafür. Die Branchenvertreter und Branchenverbände sprechen sich ebenfalls mehrheitlich für den Vorschlag des Bundesrates aus: KEP, Schweizer Presse, ZPK und SDV. Und auch die Post selber erklärt sich damit einverstanden.
Die Anstellung nach Obligationenrecht wird im Kontext der weiteren Marktöffnung und der Tatsache, dass die Post dann vollständig im Wettbewerb stehen wird, als folgerichtig bezeichnet. Wichtig scheint aber in diesem Zusammenhang für viele Vernehmlassungsteilnehmende, dass flankierende Massnahmen zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen bei der Post ergriffen werden. So soll die Post verpflichtet werden, GAV-Verhandlungen
zu führen (ZG, GR, SZ, LU, Arbeitgeberverband, Konsumenten Forum, Schweizer
Presse), einen solchen abzuschliessen (GEKO, JU, SH, BS, VS, SGB) oder ein Branchen-GAV soll angestrebt werden (Transfair, SO, Centre Patronal, Travail Suisse,
SGB, SKS, EVP, VD, VS, TI).
4.2.2 Gegner der OR-Unterstellung
Grundsätzlich ablehnend stehen GEKO, SGB, Autonome Pöstlergewerkschaft, vpod dem bundesrätlichen Vorschlag gegenüber. GEKO ist der Ansicht, dass es sich die Post aufgrund ihrer Grösse leisten kann, Arbeitsbedingungen anzubieten, welche über dem Durchschnitt der Branche liegen. Auch die Grünen und SP sprechen sich dagegen aus. Die SP ist der Ansicht, dass damit insbesondere die Arbeitsplätze von weniger qualifiziertem Personal und solche in den Randregionen unter Druck geraten.
4.3 Frage 12: Sind Sie mit der Formulierung des Zweckartikels (Art. 3 E-POG) einverstanden (Beschränkung auf die heutigen Tätigkeiten insbesondere im Bereich Finanztätigkeit der Post)?
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Post auch künftig Postdienste im In- und Ausland, Zahlungsverkehrs- und Personenbeförderungsdienste sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen anbietet. Sie soll im Rahmen der üblichen Nutzung der Infrastruktur auch Dienstleistungen im Auftrag Dritter anbieten können. Mit dieser allgemein gefassten Zweckumschreibung will man der Unternehmung den notwendigen Handlungsspielraum öffnen, sie entspricht dem Umfang der heutigen Tätigkeit. Ins-