Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
können. Dazu gelte es den Stand der Technik und neue Umwelterkenntnisse zu berücksichtigen. Die Frage, ob ein bestimmter Anlagetyp selten oder häufig zur Ausführung komme, könne hingegen kein Kriterium für oder gegen die UVP-Pflicht sein. lnfolge der Energieknappheit sei es ohnehin nicht auszuschliessen, dass auch in der Schweiz vermehrt nach Erdgasvorkommen gesucht werde und
Projekte zur Gewinnung von Erdgas an Bedeutung zunehmen könnten. Die UVP-Pflicht erst nach allfälligen Erdgasfunden wieder einzuführen, dürfte nicht
durchsetzbar sein.
Kanton Uri Die Regierung des Kantons Uri beantragt, auf die Aufhebung des Anlagetyps zu
verzichten, weil aufgrund der veränderten Situation, beziehungsweise
Energiepolitik, bereits diesbezügliche Projekte in einigen Kantonen zur Diskussion stünden (Prospektionen seien in den Kantonen Tessin und Bern angelaufen).
Kantone Freiburg, Die Regierungen der Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Genf halten es – Waadt, Neuenburg und mit Blick auf die Methansuche in den Seen – für verfrüht, den Anlagetyp zu
Genf
streichen und beantragen auf die Aufhebung des Anlagetyps zu verzichten.
Kanton Aargau Die Regierung des Kantons Aargau lehnt die Streichung ab. Weil im Aargau nach
Gasvorkommen gesucht werden soll (SEAG), sei dieser Anlagetyp nicht obsolet.
Kanton Tessin Die Regierung des Kantons Tessin hält es für verfrüht, auf diesen Anlagetyp aus
der UVP-Pflicht zu entlassen. Die Ausbeutung der unterirdischen
Methanvorkommen erfordere komplexe Massnahmen und die geeigneten
Standorte. Der Kanton weist auf frühere Gasförder-Projekte in den Verbano und Ceresio-Seen hin. Diese Projekte seien, vielleicht dank dem Preisanstieg für fossilen Energieträger, immer noch aktiv.
Nicht angeschriebene Die Stadt Zürich empfiehlt, auf die Streichung des Anlagetyps 21.7 zu verzichten. Behörden / politische Die absehbare Verknappung der fossilen Energieträger führe nicht nur zu einem Gremien Boom bei den erneuerbaren Energieträgern. Möglich sei auch eine „Renaissance“
bei der Exploration und Ausbeutung bisher unrentabler fossiler Ressourcen Stadt Zürich
(Erdgas, Erdöl, Kohle). Mit Blick auf diese Entwicklung sei es angezeigt, den Anlagetyp 21.7 nicht aus der Anlagenliste zu streichen.
7.15 Anlagetyp Nr. 21.8 (Anlagen zur Nutzung der Windenergie)
Änderungen gemäss Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer installierten Leistung von mehr als Revisionsentwurf 3 MW sollen neu der UVP-Pflicht unterstellt werden.
Zusammenfassung 11 Kantone (ZH, BE, JU, UR, NE, GE, VD, TI, AG, GR, BL) und 4 Parteien sowie
mehr als die Hälfte der beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen stimmen dem neuen Anlagetyp zu.
Gegen die UVP-Pflicht von Windkraftanlagen stellen sich der Kanton Solothurn und der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen.
Einige Teilnehmende wünschen eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 5 MW (OW) resp. 10 MW (ZG, die SVP, Swisselectric, der Verband der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen und der TCS).
Der Rheinaubund wünscht die Herabsetzung und Mountain Wilderness den Verzicht auf eine Schwelle.