Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Parteien Die grüne Partei der Schweiz unterstützt die UVP-Pflicht der Anlagen zur Nutzung

der Windenergie , weil solche Anlagen beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt Grüne Partei der

Schweiz haben können.

CSP Christlich-soziale Die CSP begrüsst, dass Wind-Pärke neu der UVP Pflicht unterstellt werden, weil Partei der Schweiz solche anAlagen erhebliche Umweltauswirkungen (sowohl auf das Landschaftsbild

als auch bezüglich Lärmbelastung und der Gefahr für die Avifauna) hätten. Der Schwellenwert von 3 MW installierter Leistung liege gemäss CSP an der oberen Grenze: dieser entspräche nämlich immerhin drei grossen, mehr als 100 Meter hohen Anlagen.

SP Sozialdemokratische Die SP unterstützt die Aufnahme der Anlagen zur Nutzung der Windenergie in den Partei der Schweiz Anhang UVPV, weil Windenergieanlagen beträchtliche Auswirkungen auf die

Umwelt haben könnten.

Gesamtschweizerische Der SGB unterstützt die Unterstellung der Anlagen zur Nutzung der Windenergie Dachverbände der unter die UVP-Pflicht, weil Windenergieanlagen beträchtliche Auswirkungen auf die Wirtschaft Umwelt haben könnten.

Schweizerischer

Gewerkschaftsbund

(SGB)

Weitere Wirtschafts- Der FSU-Schweiz beantragt, den neuen Anlagetyp 21.8 "Anlage zur Nutzung der verbände und Fach- Windenergie" ersatzlos zu streichen.

organisationen

Die Umweltauswirkungen von grossen Windkraftanlagen fokussierten sich

FSU – Fachverband hauptsächlich auf den Umweltaspekt Landschaft (Landschaftsbild,

Schweizer Raum- Landschaftsschutz). Standorte für Windkraftanlagen seien durch den kantonalen planerInnen

Richtplan festzulegen und in diesem Rahmen einer gesamtheitlichen

Interessenabwägung zu unterziehen. Die umweltkritischen Auswirkungen für Windkraftanlagen seien bereits in einem raumplanerischen Verfahren abgehandelt. Entsprechend sehe der FSU-Schweiz keinen Bedarf, Windkraftanlagen neu als der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegende Anlagen aufzunehmen.

Für den Fall, dass die Windkraftanlagen trotzdem im Anhang der UVPV

aufgenommen würden, seien aus der Sicht des FSU aus Gründen der Kohärenz künftig auch photovoltaischen Grossanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes als umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben (Anlagetyp 21.9 Anlagen zur photovoltaischen Nutzung der Sonnenenergie) in der UVPV aufzunehmen (vgl.

Kap. 0).

Touring Club Schweiz Im Rahmen des neuen StromVG bzw. in der Änderung des EnG sei die Grenze (TCS) zwischen Klein- und Grosskraftwerken bei 10 MW festgelegt worden. Dieser auch

international gültige Schwellenwert sollte grundsätzlich auch in anderen

Gesetzgebungen namentlich auch im Anhang Ziffer 21.8 für die Windenergie zur Anwendung kommen.

7.16 Anlagetyp Nr. 22.4 (Kohlelager)

Änderungen gemäss aufgehoben Revisionsentwurf

Zusammenfassung 11 Kantone (ZH, BE, UR, ZG, SO, BL, GR, AG, TI, NE, JU) sind mit der Streichung

dieses Typs einverstanden und 2 Parteien (SVP, FDP) sind mit der Aufhebung des Anlagetyps einverstanden.