Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

zur Anwendung kommen.

Schweizerische Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete schlägt ebenfalls eine Arbeitsgemeinschaft für Anhebung des Schwellenwertes von 3 auf 10 MW installierte Leistung vor und die Berggebiete

verweist auf das Energiegesetz, welches explizit die Förderung von

Wasserkraftanlagen bis 10 MW Leistung vorsieht.

Beschwerdeberechtigte Der Rheinaubund beantragt, die UVP-Schwelle bei Speicher- und Laufkraftwerke Umweltschutzorgani- sowie Pumpspeicherwerke auf eine installierte Leistung von 2 MW zu senken.

sationen Diese Grösse von 2 MW sei auf Grund der aktuellen ökonomischen

Rahmenbedingungen sinnvoll. Nach der Änderung der Stromeinspeisevergütung Rheinaubund

sei mit einer grossen Anzahl an Vorhaben im Bereich von 2-3 MW zu rechnen.

Keine andere Form der Energienutzung sei so konsequent ausgebaut wie die Wasserkraft. Nur noch wenige Gewässer seien unbeeinflusst und die heute

genutzten Gewässer würden ständig intensiver bewirtschaftet (z.B. Schwall-Sunk). Hier müsse auch berücksichtigt werden, dass andere Ansprüche an die Gewässer, z.B. Trinkwasserversorgung, Vorflutfunktion, landwirtschaftliche Bewässerung und Erholung bestünden.

Nicht angeschriebene Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone beantragt, dass anstelle der

Behörden/ politische installierten Leistung von 3 MW die verliehene Bruttoleistung von 3 MW als UVP-Gremien Schwelle massgebend sein soll.

Regierungskonferenz Mit dem Kriterium der installierten Leistung würden sachlich nicht gerechtfertigte der Gebirgskantone Rechtsungleichheiten entstehen. Alpine Gewässer würden ein Abflussverhältnis

Winter zu Sommer von 1 zu 10 bis 1 zu 15 aufweisen. Wegen den hohen

Abflussspitzen im Sommer würden in der Zentrale meistens grössere Maschinen installiert, um die Leistung des hohen Wasserdargebotes während dieser

beschränkten Zeit im Sommer möglichst optimal nutzen zu können. Daraus ergebe sich eine deutlich höhere installierte Leistung als die mittlere Bruttoleistung. Bei Kleinkraftwerken im Mittelland sei dieses Verhältnis in der Regel wesentlich

niedriger, was dazu führe, dass Wasserkraftwerke im alpinen Raum wesentlich früher einer UVP-Pflicht unterliegen würden als Laufkraftwerke im Mittelland; und dies ohne umweltmässig sachliche Begründung.

In Anbetracht dessen, dass der Bundesgesetzgeber eine Erhöhung der

Wasserkraftnutzung um mindestens 2'000 GWh bis im Jahre 2030 beschlossen habe (Art. 1 Abs. 3 EnG) und hierzu unter anderem das Instrument der

„Kostendeckenden Einspeisevergütung" eingeführt habe (Art. 7a EnG inklusive Anhänge), sei es für die Regierungskonferenz der Gebirgskantone nicht

nachvollziehbar, weshalb gerade die Realisierung von Kleinkraftwerken im alpinen Raum benachteiligt werden soll. Die Erstellung einer UVP sei nämlich stets mit erheblichem Zeit-, Geld- und Verfahrensaufwand verbunden. Umgekehrt bedeute der Wegfall der UVP-Pflicht keinen umweltmässigen Freipass, denn auch für die Realisierung nicht-UVP-pflichtiger Projekte müssten die Auswirkungen auf die Umwelt dargelegt werden. Solche Berichte müssten aber inhaltlich und

verfahrensmässig nicht den strengeren Anforderungen, die für die UVP gelten,

genügen.

Nicht angeschriebene Die Swisselectric beantragt wie der VSE (vgl. oben) eine Erhöhung der Schwelle Wirtschafts- und für UVP-pflichtige Anlagen für Speicher- und Laufkraftwerke, sowie

Gewerbeverbände Pumpspeicherkraftwerke auf eine installierte Leistung von 10 MW (statt 3 MW). Sie

schliesst sich auch dessen Begründung an.

Swisselectric