Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Legende
Zustimmung = Kantone
Zustimmung zum
Revisionsentwurf Parteien
Ohne Schwelle = UVP-
Pflicht für sämtliche Dachverbände
Anlagen zur Nutzung der
Windenergie Wirtschafts- und Fachverbände
Senken (2 MW) =
Beschwerdeberechtigte Org.
Schwellenwert auf 2 MW
senken
(Landw- Gartenbau, Forstw.)
Erhöhen (5 MW) =
Schwellenwert auf 5 MW
(Wirtschaft und Gewerbe)
erhöhen
Erhöhen (10 MW) = (Umwelt und Raumplanung)
Schwellenwert auf 10
MW erhöhen 0 2 4 6 8 10 12 1416
Streichen = keine UVP- Zustimmung ohne Schwelle senken (2 MW) erhöhen (5 MW) erhöhen (10 MW) Streichen Pflicht für Anlagen zur
Nutzung der Abbildung 42: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 21.8.
Windenergie Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen
(Anzahl Stellungnahmen).
Legende
Kantone
Zustimmung =
Zustimmung zum Parteien
Revisionsentwurf Dachverbände
Ohne Schwelle = UVP- Wirtschafts- und Fachverbände
Pflicht für sämtliche Beschwerdeberechtigte Org.
Anlagen zur Nutzung der
Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
Windenergie
Weitere interessierte Kreise
Senken (2 MW) =
Schwellenwert auf 2 MW (Behörden / pol. Gremien)
senken (Landw- Gartenbau, Forstw.)
Erhöhen (5 MW) = (Verkehrsverbände)
Schwellenwert auf 5 MW
(Wirtschaft und Gewerbe)
erhöhen
(Beratende Ingenieure)
Erhöhen (10 MW) =
(Umwelt und Raumplanung)
Schwellenwert auf 10
MW erhöhen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Streichen = keine UVP- Zustimmung ohne Schwelle senken (2 MW) erhöhen (5 MW) erhöhen (10 MW) Streichen leer Pflicht für Anlagen zur
Nutzung der Abbildung 43: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 21.8.
Windenergie Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach
Adressatengruppe.
Rechtskommission Bei den Anlagetypen gemäss Ziffer 21.8 (Windenergie) empfiehlt die Kommission, des Ständerats den Schwellenwert zu überprüfen und ihn auf eine Leistung von 10 Megawatt (in Grafik nicht heraufzusetzen. Eine Leistung von drei Megawatt soll drei Windrädern
berücksichtigt) entsprechen, eine Leistung, die nach Ansicht der Kommission in der Praxis
überholt ist.
Kantone Die Regierung des Kantons Uri begrüsst die Aufnahme des Anlagetyps 21.8,
zumal die Auswirkungen von Windkraftwerken auf das Landschaftsbild und auch Kanton Uri
die Lärmemissionen erheblich seien.
Kanton Obwalden Die Regierung des Kantons Obwalden begrüsst die Aufnahme der Windkraftwerke
als UVP-pflichtige Anlagen, beantragt aber, den Schwellenwert bei 5 MW