Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Legende

Zustimmung = Kantone

Zustimmung zum

Revisionsentwurf Parteien

Ohne Schwelle = UVP-

Pflicht für sämtliche Dachverbände

Anlagen zur Nutzung der

Windenergie Wirtschafts- und Fachverbände

Senken (2 MW) =

Beschwerdeberechtigte Org.

Schwellenwert auf 2 MW

senken

(Landw- Gartenbau, Forstw.)

Erhöhen (5 MW) =

Schwellenwert auf 5 MW

(Wirtschaft und Gewerbe)

erhöhen

Erhöhen (10 MW) = (Umwelt und Raumplanung)

Schwellenwert auf 10

MW erhöhen 0 2 4 6 8 10 12 1416

Streichen = keine UVP- Zustimmung ohne Schwelle senken (2 MW) erhöhen (5 MW) erhöhen (10 MW) Streichen Pflicht für Anlagen zur

Nutzung der Abbildung 42: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 21.8.

Windenergie Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen

(Anzahl Stellungnahmen).

Legende

Kantone

Zustimmung =

Zustimmung zum Parteien

Revisionsentwurf Dachverbände

Ohne Schwelle = UVP- Wirtschafts- und Fachverbände

Pflicht für sämtliche Beschwerdeberechtigte Org.

Anlagen zur Nutzung der

Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

Windenergie

Weitere interessierte Kreise

Senken (2 MW) =

Schwellenwert auf 2 MW (Behörden / pol. Gremien)

senken (Landw- Gartenbau, Forstw.)

Erhöhen (5 MW) = (Verkehrsverbände)

Schwellenwert auf 5 MW

(Wirtschaft und Gewerbe)

erhöhen

(Beratende Ingenieure)

Erhöhen (10 MW) =

(Umwelt und Raumplanung)

Schwellenwert auf 10

MW erhöhen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Streichen = keine UVP- Zustimmung ohne Schwelle senken (2 MW) erhöhen (5 MW) erhöhen (10 MW) Streichen leer Pflicht für Anlagen zur

Nutzung der Abbildung 43: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 21.8.

Windenergie Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach

Adressatengruppe.

Rechtskommission Bei den Anlagetypen gemäss Ziffer 21.8 (Windenergie) empfiehlt die Kommission, des Ständerats den Schwellenwert zu überprüfen und ihn auf eine Leistung von 10 Megawatt (in Grafik nicht heraufzusetzen. Eine Leistung von drei Megawatt soll drei Windrädern

berücksichtigt) entsprechen, eine Leistung, die nach Ansicht der Kommission in der Praxis

überholt ist.

Kantone Die Regierung des Kantons Uri begrüsst die Aufnahme des Anlagetyps 21.8,

zumal die Auswirkungen von Windkraftwerken auf das Landschaftsbild und auch Kanton Uri

die Lärmemissionen erheblich seien.

Kanton Obwalden Die Regierung des Kantons Obwalden begrüsst die Aufnahme der Windkraftwerke

als UVP-pflichtige Anlagen, beantragt aber, den Schwellenwert bei 5 MW