Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppe.
Legende
Zustimmung = Zustimmung zum Revisionsentwurf
Heutige Schwelle belassen (0,5 km2) = beibehalten der heutigen Schwelle von 0,5 km²
2
Senken (0,1 km ) = Schwellenwert gegenüber Revisionsentwurf auf 0,1 km² Seeoberfläche senken
2
Senken (1 km ) = Schwellenwert gegenüber Revisionsentwurf auf 1 km² Seeoberfläche senken Senken (10 Mio. m³ Seeinhalt) = Schwellenwert bei 10 Mio. m³ Seeinhalt ansetzen (entspricht einer Senkung gegenüber Revisionsentwurf)
Massiv erhöhen = höherer Schwellenwert
Zusammenfassung 10 Kantone (ZH, BE, UR, BL, GR, AG, TI, NE, JU) und die FDPstimmen dem
Vorschlag zu. Der Kanton Genf möchte die heutige UVP Schwelle beibehalten, der Kanton Zug wünscht ein anderes UVP-Kriterium. Die SVP wünscht eine Erhöhung des Schwellenwerts, während die beschwerdeberechtigten Organisationen eine Senkung auf 1 km2 resp. 0,1 resp. km2 wünschen.
Kantone Die Regierung des Kantons Uri stimmt der Erhöhung des Schwellenwerts von
Werken zur Regulierung des Wasserstandes von bisher von 0.5 auf 3 km² mittlere Kanton Uri
Seeoberfläche zu.
Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug benatragt, die Wasseroberfläche als
Bezugsgrösse vor dem Hintergrund der Regelungen in Deutschland und
Österreich nochmals zu überprüfen, wo es auf das zurückgehaltene Volumen von 10 Mio. Kubikmeter Wasser ankommte.
Kanton Genf Die Regierung des Kantons Genf stellt fest, dass die Regulierung Regulierung des
Wasserstandes oder des Abflusses von natürlichen Seen nicht unerhebliche Auswirkungen auf die biologische Gemeinschaften von Seen habe. Sie beantragt daher die Beibehaltung der alten UVP-Schwelle.
Beschwerdeberechtigte Der Rheinaubund beantragt eine Senkung des Schwellenwerts von Werken zur Umweltschutzorgani- Regulierung des Wasserstandes oder des Abflusses von natürlichen Seen von sationen mehr als 0,1 km² mittlerer Seeoberfläche einschliesslich Betriebsvorschriften.
Rheinaubund In Zukunft müsse vermehrt mit Gesuchen zur Veränderung des Wasserhaushalts
natürlicher Seen gerechnet werden, um Bedürfnisse im Bereich der
Wasserversorgung für Schneekanonen im Gebirge und zur Wasserbevorratung für die Landwirtschaft abzudecken. Hier dürften gerade Kleinseen stärker in Anspruch genommen werden (z.B. als Wasserreservoir für Beschneiungsanlagen). Der Hintergrund der Klimawandels sei hier besonders zu beachten. In Anwendung des Vorsorgeprinzips müsse deshalb der Schwellenwert gegenüber heute deutlich gesenkt werden.
Stiftung Landschafts- Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der WWF und Schweizer Vogelschutz schutz Schweiz (SL), beantragen, die UVP-Schwelle nur auf 1 km² und nicht auf 3 km² der mittleren WWF, Schweizer
Seeoberfläche anzuheben.Es sei nicht ersichtlich, weshalb der Oeschinensee, der Vogelschutz (SVS)
nach den Aussagen im erläuternden Bericht als einziger See für eine allfällige neue Regulierung in Frage komme, von der UVP- Pflicht ausgenommen werden soll.
Aqua Viva und Pro Aqua viva und Pro Natura beantragen – falls eine Anhebung des Schwellenwertes Natura überhaupt notwendig sei – die UVP-Schwelle nur auf 1 km² und nicht auf 3 km² der
mittleren Seeoberfläche anzuheben.Es sei nicht ersichtlich, weshalb der
Oeschinensee, der nach den Aussagen im erläuternden Bericht als einziger See für eine allfällige Regulierung in Frage komme, von der UVP- Pflicht