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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
3 DER AKTIONSPLAN 2008-2011
3.1 Absichten und Zielsetzung
Um die Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, sind konkrete Aktionen notwendig. Dabei wird der Bundesrat zuerst die aus der Lageanalyse des Interdepartementalen Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE)15 als vorrangig identifizierten Handlungsachsen angehen, nämlich:
• Die Bekämpfung der globalen Klimaerwärmung und die Bewältigung von Naturgefahren, dies insbesondere durch Verminderung des Energieverbrauchs und eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien, unter Berücksichtigung der bedeutsamen Sektoren Mobilität und Raumentwicklung;
• Die Steigerung der Produktivität der Wirtschaft, verbunden mit einer Entkoppelung vom Ressourcen- und Energieverbrauch, und die vermehrte Ausrichtung des Produktions- und Konsumverhaltens auf Nachhaltigkeit;
• Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie eine qualitative und quantitative Verminderung der Beeinträchtigungen der Umwelt;
• Die Sicherstellung eines gerechten Zugangs zu den sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen und die Verbesserung der Integration aller Bevölkerungsgruppen;
• Die Intensivierung der Beiträge für die globale Armutsbekämpfung und die Friedensförderung und die Erhöhung deren Wirksamkeit.
Aus der erwähnten Lageanalyse und einer vergleichenden Beurteilung von Nachhaltigkeitsstrategien im Ausland leitet der Bundesrat für sein Handeln im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung acht strategisch vorrangige Schlüsselherausforderungen ab:
1. Klimawandel und Naturgefahren;
2. Energie;
3. Raumentwicklung und Verkehr;
4. Wirtschaft, Produktion und Konsum;
5. Nutzung natürlicher Ressourcen;
6. Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration;
7. Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung;
8. Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen;
Ferner müssen verschiedene Politikbereiche, die aufgrund ihres ausgeprägten transversalen Querschnittscharakters auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken, Grundlagen und Voraussetzungen für nachhaltiges Handeln schaffen:
9. Finanzpolitik;
10. Bildung, Forschung, Innovation;
11. Kultur.
In Ziffer 3.2 werden die einzelnen Schlüsselherausforderungen beschrieben und Ziele sowie prioritäre Massnahmen festgelegt, dasselbe gilt in Ziffer 3.3 für die transversalen Themenfelder.
Im Aktionsplan zeigt der Bundesrat auf, welche Ziele er für die einzelnen Schlüsselherausforderungen sowie die transversalen Themenfelder verfolgt und mit welchen Massnahmen sie erreicht werden sollen. Diese Massnahmen stellen prioritäre Aktionen dar, die der Bundesrat in der kommenden Legislatur besonders in den Vordergrund rückt. Der Aktionsplan ist grundsätzlich kein zusätzliches Aktivitätsprogramm des Bundes. Die Massnahmen stellen Schwerpunktsetzungen oder Akzentverschiebungen innerhalb der bestehenden Politiken in Richtung Nachhaltige Entwicklung dar. Aus diesem Grund erfolgt auch die Finanzierung über den ordentlichen Budgetprozess (siehe Ziffer 4.1).
15 Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007