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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

vermeiden. Von den Industriestaaten werden dabei wesentlich stärkere Reduktionen gefordert (60 – 80% bis 2050). Um weit reichende und irreversible Folgen des Klimawandels zu vermeiden, bleibt nach Einschätzung des IPCC zum Handeln nur noch Zeit bis zum Jahr 2020.

Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO -Emissionen (CO -Gesetz)17 for-

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dert, dass die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10% zu vermindern sind. Das von der Schweiz ebenfalls ratifizierte Kyoto-Zusatzprotokoll der Klimarahmenkonvention verlangt die Reduktion der Emissionen von sechs verschiedenen Treibhausgasen bis 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um 8%. Relevante Handlungsfelder für die Erreichung der Kyoto-Zielvorgabe sind nebst dem Energie- und Verkehrssektor die Landwirtschaft, die Waldbewirtschaftung sowie industrielle Prozesse (insbesondere die Zementherstellung und die Verwendung synthetischer Treibhausgase). Die Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention über die Ziele für die Zeit nach 2010 haben 2005 begonnen. Einen für die Schweiz wichtigen Bezugspunkt bildet das von der Europäischen Union propagierte Reduktionsziel von -20% bis 2020 im Vergleich zu 1990.

Nicht nur die Emissionsreduktion, auch die Anpassung und Bewältigung der Folgen der Klimaveränderung nehmen einen zunehmend wichtigen Platz ein. Die bestehenden Massnahmendispositive zum Schutz vor und zur Bewältigung von Naturkatastrophen müssen neue oder zusätzliche Risiken aufgrund der Klimaveränderung integrieren. Neben der eigentlichen Katastrophenbewältigung werden Präventivmassnahmen je länger je wichtiger: Gefahrenabschätzungen, das Festlegen von Schutzzielen, die integrierte Planung von Massnahmen (Kartierung, technische und planerische Massnahmen und Warnsysteme) sowie die Begrenzung von Restrisiken. Die vertiefte Analyse der längerfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf Wirtschaft (z.B. Tourismus, Landwirtschaft, Energieversorgung, Wasserverfügbarkeit) und Gesellschaft (insbesondere Gesundheit) sowie die Formulierung entsprechender Anpassungsmassnahmen stehen allerdings noch aus.

Indikatoren und Zielgrössen

>>> Die Auswahl der Indikatoren in allen Bereichen stellt einen Entwurf dar. Sie wird im Hin-

blick auf die Verabschiedung der Strategie noch überarbeitet.

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Klimawandel und Schutz vor Naturgefahren nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren18 verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE

SCHTE ENT- BEWER-

WICKLUNG TUNG

CO2 -Intensität des motorisierten Individualverkehrs CO2 -Intensität der Volkswirtschaft Bis 2010: -8% unter den Stand von 1990 Treibhausgasemissionen (Referenz: Durchschnitt 2008 bis 2012). Bis 2010: -10% für CO2-Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Energieträger (Referenz: Durchschnitt 2008- 2012). CO2 -Emissionen Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Brennstoffe: -15%. Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne Flugtreibstoffe für internationale Flüge): -8%. An Naturgefahren exponier- NN NN NN ter Anteil der Bevölkerung 17 18 Für Erklärungen zu den Indikatoren siehe Anhang 4.