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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
Zum Aktionsplan gehören Massnahmen, die in der direkten Kompetenz des Bundesrates liegen. Dabei geht es einerseits um legislatorische Vorhaben, andererseits um strategisch bedeutsame Aktionen oder Akzentverschiebungen beim Vollzug des geltenden Rechts, welche relevanten Lösungsbeiträge für die Nachhaltige Entwicklung leisten. Zur Zielerreichung in den Schlüsselherausforderungen werden in der Regel weitere Massnahmen, teilweise auf der Ebene des Vollzugs bereits beschlossener Politik, benötigt.
Die Massnahmen des Aktionsplans erfüllen alle oder die Mehrzahl der folgenden Kriterien:
• Ganzheitlichkeit, d.h. Berücksichtigung der drei Zieldimensionen „ökologische Verantwortung“,
„wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“;
• Intergenerationalität (die Massnahmen betreffen langfristige Probleme oder Dynamiken);
• Globaler Bezug (die Massnahmen betreffen globale Probleme oder Dynamiken);
• Übergeordnete Einordnung (Massnahmen können einer oder mehreren Schlüsselherausforderungen zugeordnet werden);
• Wichtigkeit und Relevanz (Massnahmen erfordern ein Handeln oder eine Unterstützung durch den Bundesrat und leisten relevante Lösungsbeiträge für Herausforderungen);
• Innovationsgehalt und Pilotcharakter (die Massnahmen bringen neue Lösungsansätze und / oder lassen sich auf andere Bereiche/Gebiete übertragen).
Zwischen den Schlüsselherausforderungen und deren Massnahmen bestehen oft Querbezüge. Diese können sowohl positive Synergien als auch Konflikte beinhalten. Massnahmen können einen Beitrag zu einer oder mehreren Schlüsselherausforderungen leisten. Die für die Umsetzung der Massnahmen zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes sind aufgefordert, bei der Umsetzung der Strategie auf eine möglichst umfassende Nutzung von Synergien und eine optimale Abstimmung im Falle von Konflikten hinzuarbeiten.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird im Rahmen eines detaillierten Controllings überwacht (siehe Ziffer 4.3). Im Hinblick darauf sind für jede Schlüsselherausforderung sowie die transversalen Themenfelder Indikatoren zugeordnet worden. Sie stammen mehrheitlich aus dem Nachhaltigkeitsmonitoring MONET16 und bilden die Fortschritte in den Schlüsselherausforderungen und den transversalen Themenfeldern insgesamt ab. Die Abstützung auf Indikatoren zur Erfolgskontrolle erfolgt auch bei den einzelnen Massnahmen. Über die präzisen Inhalte und organisatorischen Eckpunkte des Controllings wird im jährlich aktualisierten „technischen Bericht“ der Strategie informiert.
3.2 Schlüsselherausforderungen und Massnahmen
1 - Klimawandel und Naturgefahren
Herausforderungen und Ziele
Seit rund 250 Jahren verändert der Mensch durch die Emission von Treibhausgasen die Zusammensetzung der Atmosphäre. Dies verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und führt zu Veränderungen des Klimas mit Folgen für die Schweiz wie extreme Niederschläge und damit auch Hochwasser und Murgänge, zunehmende Hitzewellen und auch Trockenperioden. Um 0.6°C hat die Temperatur im weltweiten Durchschnitt im letzten Jahrhundert bereits zugenommen, besonders stark seit 1970. Diese Erwärmung wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Treibhausgase verursacht, die der Mensch insbesondere mit der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch die grossflächige Entwaldung der Tropen in die Atmosphäre bringt. Der Klimawandel beeinflusst nicht nur die ökologische, sondern auch die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung in grundlegender Weise (z.B. Veränderung des alpinen Tourismus durch verminderte Schneesicherheit, längerfristig bedeutende jahreszeitliche Änderungen im Gewässerhaushalt). Zudem hat die Klimaerwärmung Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung (z.B. Gesundheitsgefährdung durch Hitze und neue Krankheitserreger). Gemäss dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) müssen die globalen CO2-Emissionen bis 2050 bis zu 50% im Vergleich zum Niveau von 1990 verringert werden, um den Temperaturanstieg unter 2°C zu halten und katastrophale Auswirkungen für den Menschen zu
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