Vorlage_Bericht
Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage
Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (CO2-Gesetz, Kyoto-Protokoll, Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:
• 1-1 Weiterentwicklung Klimapolitik
Die gegenwärtige Politik auf der Basis des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls ist im Hinblick auf die Zeit nach 2010 zu einer umfassenden Klimapolitik weiterzuentwickeln. Ein künftiges Klimagesetz soll zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem ungefährlichen Niveau sowie zur Bewältigung von mit dem Klimawandel verbundenen nachteiligen Veränderungen beitragen. Einerseits sind emissionsarme Produkte und Strukturen zu fördern und Emissionen aus dem
Verbrauch von fossilen Energieträgern und weiteren Quellen weiter zu reduzieren. Anderseits sind angesichts der bereits ablaufenden Klimaveränderungen die Voraussetzungen für die systematische Beobachtung der längerfristigen Auswirkungen sowie zur Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien zu schaffen.
2 - Energie
Herausforderungen und Ziele
Der schweizerische Primärenergiebedarf verteilte sich in 2005 auf 47,9% Erdöl, 21,2% Kernbrennstoffe (zur Herstellung von Atomstrom), 10,4% Rohwasserkraft (zur Herstellung von Hydroenergie), 10,3% Erdgas und 10,3% übrige Energieträger. Davon sind lediglich ca. 18% erneuerbar (vor allem Rohwasserkraft und Holz). Auch der weltweite Primärenergiebedarf wird heute zu ca. 80% aus nicht erneuerbaren Quellen gedeckt. Das heutige Energiesystem beruht also weitgehend auf nicht erneuerbaren Ressourcen, zudem belastet es die Umwelt, beeinträchtigt das Klima und überlässt viele Probleme unseren Nachkommen. Indem die verbleibenden fossilen Energieressourcen sich zunehmend auf unsichere Weltgegenden konzentrieren, ergeben sich auch Herausforderungen in Bezug auf Versorgungssicherheit sowie politische Krisen und Konflikte.
Nachhaltig kann nur ein Energiesystem sein, das die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft dank rationellerer Energienutzung mit stark reduziertem Ressourceneinsatz abdeckt und soweit möglich erneuerbare Quellen nutzt. Ein nachhaltiges Energiesystem beinhaltet auch einen sparsamen Umgang mit der Energie. Artikel 89 BV (Energiepolitik)19 und das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG)20 verlangen von Bund und Kantonen, dass sie sich für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen. Als langfristiges Ziel für die schweizerische Energie- und Klimapolitik dient die „2000 Watt-Gesellschaft“, die dank starker Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Förderung der erneuerbaren Energien und von neuen wenig energieintensiven Lebens- und Unternehmensformen mit einem Drittel des heutigen Energieleistungsbedarfs auskommen und diesen zu einem grossen Teil durch erneuerbare Energieträger decken soll.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Energie nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE
SCHTE ENT- BEWER-
WICKLUNG TUNG
Endenergieverbrauch pro Person 19 http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a89.html