Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/60: Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt und Erlass einer Verordnung UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters · 7 Seiten

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handelt es sich um die inhaltlich unveränderten Ausnahmetatbestände des bisherigen Artikels 39 VIL.

Die systematische Neuordnung der Regelungen zur Nachflugordnung in Grundsätze (Art. 39 VIL) und Ausnahmen (Art. 39d VIL) verbessert die Verständlichkeit der Regelungen zur Nachtflugordnung. Bei den Bestimmungen von Artikel 39 VIL handelt es sich um einen Teil des bisherigen Artikels 39 VIL. Die Bestimmungen werden unverändert übernommen.

01-01.22_VIL08_Erläuterungen